Mittlerweile sind in NRW rund 3100 Menschen an Covid-19 erkrankt. 15 Personen aktuell in Dorsten.
Die Landesregierung hat die Schließung von Schulen und Kitas beschlossen. Per Erlass wird nun auch das komplette öffentliche Vereins- und Sozialleben regelrecht stillgelegt.
Für Dorsten bedeutet das unter anderem, dass nicht nur Schulen und Kitas, sondern ab dem 18. März (Mittwoch) auch alle Spielplätze, Kneipen, Bars, Kinos usw geschlossen werden (weitere Infos siehe PDF).
Kein Einzug von Elternbeiträge
Was die Gebühren für die Kindergartenbeiträge anbelange, gebe es, so Bürgermeister Tobias Stockhoff, eine gute Zwischenlösung, die gemeinsam mit den zehn Bürgermeistern im Kreis sowie dem Landrat erarbeitet worden sei. „Wir werden bis zur abschließenden Klärung durch das Land NRW ab April in den Städten des Kreises Recklinghausen keine Elternbeiträge für Kita und OGS mehr einziehen“. Eine ähnliche Regelung gelte auch für die Musikschule und den Kursgebühren der VHS.

140 Spielplätze sind gesperrt
Unabdingbar sei nun die Schließung laut Allgemeinverfügung der 140 Spielplätze in der Stadt. „Wir haben festgestellt, dass viele Eltern in letzter Zeit trotz Hinweis auf Vorsicht, ihre Kinder dort in großen Gruppen haben spielen lassen. Ab Mittwoch ist das Betreten grundsätzlich verboten“, so Stockhoff.
Stockhoff appellierte während der Telefonkonferenz heute noch einmal eindringlich an alle Menschen in der Stadt, selber Verantwortung zu übernehmen. Es werde zwar Kontrollen geben, nur wie und wann, das müsse noch von der Stadt überlegt und erarbeitet werden.
Sagen jedoch kann Bürgermeister Stockhoff heute schon, dass jedem Bürger klar sein sollte, dass Verstöße geahndet werden. „Ich muss es in aller Deutlichkeit noch einmal betonen, dass besonders der Verstand bei allen Bürgern in dieser schwierigen Situation gefordert ist. Es geht um Leben und Tod, um die Gesundheit von älteren Menschen. Deshalb ist es auch so wichtig, möglichst wenig soziale Kontakte zu haben.
Einhalten von Regeln
Positiv habe Stockhoff jedoch festgestellt, dass sich viele Bürger gegenseitig auf das Einhalten von Regeln hinweisen. Zwar gebe es auch die Unbelehrbaren, die sich nicht nur selber durch ihr Verhalten, sondern auch andere Menschen in Gefahr bringen. „Es geht jetzt vor allem darum, Vorbild zu sein, um die Verbreitung des Virus so gering wie möglich zu halten“.
Um die kommunale Selbstverwaltung aufrechtzuerhalten, arbeiten fast die Hälfte der Angestellten der Stadtverwaltung in Homeoffice. Der Zutritt ins Rathaus ist bis auf Weiteres nur begrenzt möglich. Auch hier gelte es, Abstand zu halten.
Kommunale Selbstverwaltung
Was die Ratssitzungen anbelange so gebe es eine Empfehlung, dass diese nur stattfinden, wenn Dringlichkeitsentscheidungen getroffen werden müssen. Dies bedeutet, dass es in der nächsten Zeit Haupt- und Finanzausschüsse nur in abgespeckter Form stattfinden. „Die kommunale Selbstverwaltung sollte in Zeiten der Corona-Krise dennoch soweit es geht erhalten und die Demokratie muss erkennbar bleiben.
Trauungen
Was die Trauungen in der Stadt anbelangte sei es derzeit so, dass diese definitiv nicht in dem Rahmen stattfinden werden, wie es sich das Brautpaar erwünscht oder erhofft habe. Das bedeutet, dass neben dem Standesbeamten und Trauzeugen nur noch engste Angehörige, Kinder und Geschwister daran teilnehmen können, maximal bis zu 15 Personen, je nach Räumlichkeit.
Petra Bosse
Corona-Virus: Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens – Die seit Sonntag bestehende Allgemeinverfügung, die Details für das Stadtgebiet Dorsten regelt, wurde darum ergänzt um am Dienstag von Bürgermeister Tobias Stockhoff erlassen.
- Auch Osterfeuer und Schützenfeste sind ab sofort untersagt
- Weitere Einrichtungen werden geschlossen
- Alle Spielplätze im Stadtgebiet sind gesperrt
- Restaurants, Hotels und Imbissstuben mit Zugangsbeschränkung und reduzierten Öffnungszeiten
- Auflagen für Einkaufscenter, Einrichtungshäuser und Geschäfte
- Regelungen für Reiserückkehrer
- Auflagen für Krankenhäuser und Pflegeheime
Ergänzung des Erlasses vom 15. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16.3.2020
Folgende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:
Ergänzung des Erlasses als pdf
https://dorsten-online.de/wp-content/uploads/2020/03/Erlass-Coronavirus-NRW-Stand-17.-März.pdf




























