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St. Elisabeth-Krankenhaus bittet um Verzicht auf Besuche

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Das Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus bittet um Verzicht auf Besuche. (Fotocredit: Günter Schmidt)

(pd). Seit Montag, den 18. Mai 2020, gilt im Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus gemäß den Vorgaben des Landes NRW eine neue begrenzte Besuchsregelung, der zufolge einmal täglich ein Patient von einem einzigen Besucher für eine Stunde besucht werden darf.

Damit dieser Besucher das Krankenhaus betreten darf, muss er im Vorfeld vom Patienten als Kontaktperson benannt worden sein.

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Da es seit Einführung der neuen Regelung zu einem sehr großen Besucherandrang gekommen ist, appelliert die KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH weiterhin an die Bevölkerung, auf unnötige Krankenhausbesuche zu verzichten. Das schließt vor allem Angehörige von denjenigen Patienten ein, die nur wenige Tage im Dorstener Krankenhaus behandelt werden. 

„Zum Schutz unserer Bürger, Patienten und Mitarbeiter appellieren wir an die Vernunft und Eigenverantwortung jedes einzelnen, um die Verbreitung des Coronavirus zu hemmen. Andernfalls sehen wir uns dazu gezwungen, das Besuchsverbot wieder einzuführen“, so Dr. Andreas Weigand, Geschäftsführer des KKRN-Klinikverbundes.

Besuchsverbot für Aufnahme- und Isolierstationen

Unabhängig davon gilt weiterhin das Besuchsverbot für Aufnahme- und Isolierstationen. Ausnahmen in Einzelfällen bedürfen einer Absprache mit dem ärztlichen Personal. Weitere Informationen hierzu sowie rund um die KKRN GmbH und das Thema Coronavirus finden Interessierte unter www.kkrn.de sowie auf dem neuen Facebook- und Instagram-Kanal des Klinikverbundes.

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