70 000 Briefumschläge weisen auf das Infotelefon hin
Dorsten (pd). Die Stadt Dorsten engagiert sich bei der Aufklärung zur Organspende. Auf der Rückseite ihrer offiziellen Briefumschläge ist das Logo vom „Infotelefon Organspende“ abgebildet.
Es wurde speziell für diesen Zweck um den Slogan „Organspende Einem Leben eine neue Chance geben“ ergänzt und ist nun ein aufmerksamkeitsstarker Blickfang auf 70 000 frisch gedruckten Briefumschlägen.
Aufmerksamkeitsstarker Blickfang
„Mit dieser Aktion wollen wir als Stadtverwaltung die Aufmerksamkeit auf das wichtige Thema Organspende lenken“, erklärt Bürgermeister Tobias Stockhoff. „
Daher freut es uns, dass die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Umsetzung dieser Idee, die aus der Bürgerschaft an uns herangetragen wurde, so schnell und unkompliziert unterstützt haben.“
Spenderzahl rückläufig
Letztes Jahr spendeten in Deutschland insgesamt 955 Menschen nach dem Tod ihre Organe, in Nordrhein-Westfalen waren es 163. Im ersten Halbjahr 2019 gab es 454 bzw. 90 Organspender.
Auf der Warteliste für eine Transplantation stehen bundesweit aktuell etwa 9000 schwerkranke Patienten, denen ein gespendetes Organ eine neue Lebenschance ermöglichen würde.
Organspende kann Leben retten
Bürgermeister Stockhoff betont, wie bedeutend deswegen auch weiterhin die Aufklärung zu diesem Thema ist: „Organspende kann Leben retten, eventuell auch das eigene oder das von nahen Angehörigen.
Es ist daher wichtig, dass sich jeder Einzelne informiert und eine Entscheidung trifft“. Denn nur 36 Prozent der Deutschen haben einen Organspendeausweis – obwohl 84 Prozent der Organspende positiv gegenüberstehen.
Infomobil Organspende
Das „Infotelefon Organspende“ ist ein gemeinschaftliches Projekt der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 90 40 400 ist es montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Ein qualifiziertes Team beantwortet Fragen und versendet Informationsmaterial rund um das Thema Organ- und Gewebespende sowie Transplantation.
Bei Bedarf werden erfahrene Fachleute aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Recht und Ethik hinzugezogen. Fragen und Bestellungen können auch unter [email protected] gesendet werden.
Das größte Geschenk
Eine Organspende ist das größte Geschenk, das ein Mensch an einen anderen Menschen über seinen Tod hinaus weitergeben kann“, betont Dr. med. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation.
„Wir begrüßen das Engagement der Stadt Dorsten und wünschen uns, dass es in anderen Städten Nachahmung findet. Denn die Organspende ist eine Gemeinschaftsaufgabe von allen und sollte daher sowohl von der Politik als auch von der Gesellschaft getragen werden.
Wenn wir schwerkranken Patienten mit einer Transplantation helfen wollen, müssen wir uns auch gemeinsam für die Aufklärung über die Organspende einsetzen.“
Eine Auswahl der am häufigsten gestellten Fragen
am Infotelefon:
Gibt es eine Altersgrenze für Organ- und Gewebespender?
Es gibt für die Organspende keine feste obere Altersgrenze. Dies gilt im Prinzip auch für die Gewebespende, jedoch ist die Spende einzelner Gewebe wie Haut, Sehnen, Bindegewebe und anderen Weichgeweben in der Regel nur bis zum 65. bzw. 75. Lebensjahr möglich. Ob Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, wird im Einzelfall medizinisch beurteilt. Entscheidend ist nicht das kalendarische Alter der Spenderin oder des Spenders, sondern der Zustand der Organe und Gewebe.
Welche (Vor-)Erkrankungen schließen eine Organspende aus?
Eine Organentnahme wird in der Regel ausgeschlossen, wenn beim
Verstorbenen eine akute maligne Tumorerkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine postmortale
Organspende erfüllt sein?
Bevor Organe für eine Transplantation entnommen werden können, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Tod des
Spenders muss durch Feststellung des irreversiblen Ausfalls der
Gesamtfunktion des Gehirns nach den Richtlinien der
Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Zweitens muss für die
Entnahme eine Einwilligung vorliegen, entweder in Form einer
schriftlichen Einverständniserklärung des Verstorbenen
(Organspendeausweis) oder indem eine vom Verstorbenen dazu
bestimmte Person oder die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen
einer Entnahme zustimmen.
Erfährt der Empfänger die Identität des Spenders? Der Name desSpenders wird dem Empfänger nicht mitgeteilt. Auch die Angehörigen
des Spenders erfahren nicht, wem ein Organ gespendet wurde.
Weitere Informationen: Infotelefon Organspende: 0800/90 40 400 (montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr)
https://www.dso.de/organspende/allgemeine-informationen/organspende-in-deutschland/infotelefon-organspende
Internet: www.dso.de