Die Stadtverwaltung Dorsten wird auch dieses Jahr während der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels weiterhin für den Dienstbetrieb geöffnet sein. Traditionell nutzen viele Bürger diese Tage, um ihre Behördenangelegenheiten zu erledigen.
Alle Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung Dorsten lediglich an den unmittelbaren Feiertagen zu Weihnachten (vom 24. bis 26. Dezember) sowie an Silvester und Neujahr (am 31. Dezember und 1. Januar) geschlossen bleiben.
Zusätzlich gelten folgende spezifische Regelungen:
Volkshochschule, Kultur, Musikschule und Stadtbibliothek:
Geschlossen vom 27. Dezember bis 1. Januar.
Stadtarchiv:
Geschlossen vom 27. Dezember bis 3. Januar.
Musikschule und Volkshochschule (Unterrichtsbetrieb):
Der Unterrichtsbetrieb ruht vom 24. Dezember bis zum 8. Januar.
Soziokulturelles Zentrum „Das LEO“ und Treffpunkt Altstadt:
Geschlossen vom 21. Dezember bis 5. Januar.




























