In den letzten Wochen sind wieder vermehrt Geflügelpestfälle aufgetreten, zuletzt auch in Nordrhein-Westfalen. Betroffen sind Wildgeflügel ebenso wie Geflügelhaltungen. Für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Herne gilt zum jetzigen Zeitpunkt keine Stallpflicht. „Geflügelhalter sollten sich trotzdem Gedanken darüber machen, wie sie ihre Tiere bei einer möglichen Stallpflicht unterbringen können“, sagt Dr. Siegfried Gerwert, Leiter des Veterinäramts.
Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel sollten Halter verhindern. Daher sollten Geflügelhalter grundsätzlich ihr Geflügel nicht an Stellen füttern, die auch für Wildvögel zugänglich sind. Eine mögliche Infektionsquelle ist auch Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist. Auch Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollten für Wildvögel unzugänglich gelagert werden.
Kreis bietet eine Checkliste
Der Kreis Recklinghausen hat auf seiner Internetseite www.kreis-re.de/tierseuchen eine Checkliste hinterlegt. Mit dieser können die Geflügelhalter selber kontrollieren, ob sie die tierseuchenrechtlichen Anforderungen einhalten. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass es im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest eine Aufstallung erforderlich sein kann. Das Geflügel muss dann in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen, die nach oben dicht abgedeckt und zu den Seiten wildvogeldicht sind, bleiben. Geflügelhalter sollten sich auch vor dem Ausbruch der Geflügelpest frühzeitig um derartige Aufstallmöglichkeiten kümmern.
Geflügel muss angemeldet sein
Der Veterinärdienst erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass alle Geflügelhaltungen gemeldet werden müssen – und zwar unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Neben Schweinen, Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen ist auch die Haltung von Geflügel sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW anzuzeigen. Konkret betrifft das Hühner, Puten, Enten, Gänse, aber auch Tauben und alles sonstige Geflügel.
Anmeldung bei der Tierseuchenkasse
Wer seinen Geflügelbestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, muss dies unbedingt sofort nachholen. Anmeldeunterlagen finden sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer. Das Veterinäramt bittet um zeitgleiche Übermittlung einer Kopie der Anmeldung an [email protected] oder per Fax an 02361/532227, damit die Daten sofort auch in der Kreis-Datenbank auf dem aktuellen Stand sind.




























