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Teilaufhebung des Bebauungsplanes Dorsten-Wulfen „Barkenberg Süd“

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Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Barkenberg Süd“ will die Stadt Dorsten am Handwerkhof an der Dimker Allee in Barkenberg Wohnnutzungen in leerstehenden Flächen für Handel und Dienstleistung ermöglichen. Die Unterlagen dazu liegen ab 22. Februar für einen Monat öffentlich aus.

Die früheren städtebaulichen Zielsetzungen am Handwerkshof entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand und der tatsächlichen Entwicklung. Mittlerweile stehen weite Teile der Immobilie leer. Zukünftig sollen leerstehende Büro- und Geschäftsräume in Wohnungen umgewandelt werden. So soll der Handwerkshof gemäß § 34 Baugesetzbuch („Bauen im unbeplanten Innenbereich“) neu geordnet und strukturiert werden.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 22. Februar bis 22. März 2022 im Rathaus, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. Obergeschoss des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden für jeden zur Einsicht bereit. Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Stadt Dorsten abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme per E-Mail an [email protected] zu senden.

Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich. Für eine persönliche Beratung oder weitere Auskünfte, wird um telefonische Voranmeldung gebeten bei Herrn Wyzlik unter der Rufnummer 02362 / 66 49 70.

Corona-Regeln: Aktuell gilt für den Zugang zum Rathaus die 3 G-Regel. Aufgrund der Zugangskontrolle ist nur der Eingang auf der Rückseite am Bürgerbüro geöffnet. Innerhalb des Verwaltungsgebäudes ist eine medizinische Maske zu tragen.

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