Wiedereinsteigerinnen bietet die Gleichstellungsbeauftragte in Kooperation mit der FBS Dorsten Unterstüzung
Zurück in den Beruf – aber wie? Eine Frage, die sich viele Frauen stellen – sei es, dass sie nach längerer Familienphase wieder erwerbstätig sein wollen, sei es, dass sie am Ende der Elternzeit oder einer Beurlaubung vor einem Arbeitgeberwechsel stehen.
Auch Krankheit des Partners oder Trennung und Scheidung können Anlass sein, über eine Erwerbstätigkeit neu nachzudenken. Der eigene berufliche Abschluss liegt manchmal lange zurück und es ist klar, das Wissen von einst entspricht nicht mehr den heutigen beruflichen Anforderungen. Manchmal haben sich auch während der beruflichen Auszeit die eigenen Interessen geändert, so dass eine berufliche Neuorientierung angestrebt wird.
Wunsch nach Teilzeitarbeit
Viele Fragen drängen sich in dieser Situation auf: nach Chancen auf dem Arbeitsmarkt, geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen und Bewerbungsstrategien, Möglichkeiten, Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit künftig zu vereinbaren, sowie nach finanziellen Hilfen. Vielfach besteht auch der Wunsch nach Teilzeitarbeit.
Auch wenn nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz niemand aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden darf, haben manche Frauen nach längerer beruflicher Auszeit den Eindruck, sie seien auf dem Arbeitsmarkt nicht willkommen. Ratlosigkeit und Zweifel nagen in dieser Situation am Selbstbewusstsein.
Kooperation
Als Unterstützung für Wiedereinsteigerinnen bietet die Gleichstellungsbeauftragte in Kooperation mit der FBS Dorsten die Möglichkeit einer individuellen Beratung am Donnerstag, den 28.09.17 von 9.00 – 13.00 Uhr in der FBS Dorsten, Dülmener Str. 31 (Matthäusheim), in Wulfen an.
Anmeldung und Terminvergabe bei der Gleichstellungsbeauftragten Vera Konieczka,Tel.: 02362 – 66 34 20 oder E-Mail: [email protected].