Tierschutz: Tierheime erhalten finanzielle Unterstützung für die Versorgung von mitgebrachten Ukraine-Heimtieren
Für Hunde können Tierheime pro Tag und pro Tier eine Kostenerstattung in Höhe von 20 Euro und für Katzen pro Tag und pro Tier eine Kostenerstattung in Höhe von 10 Euro beantragen.
NRW (pd). Für die Unterbringung und Versorgung von aus der Ukraine mitgebrachten Heimtieren stellt das nordrhein-westfälische Umweltministerium kurzfristig und unbürokratisch eine Soforthilfe von 100.000 Euro für die Arbeit der Tierheime zur Verfügung.
Lokale Obhut
Dazu Ministerin Heinen-Esser, die das Engagement der Tierheime lobt: „In diesen schweren Zeiten leisten die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Tierheimen einen wichtigen Dienst für Tier und Mensch. Die Geflüchteten können ihre Hunde und Katzen vertrauensvoll in eine lokale Obhut geben, bis ein gemeinsames, neues Zuhause gefunden wird. Mit der Soforthilfe unterstützen wir die wertvolle Arbeit der Tierheime und ähnlicher Einrichtungen in dieser belastenden Situation.“
Erleichtertes Verfahren
Um bei der Einreise eine Trennung von Mensch und Tier zu vermeiden, haben sich jüngst alle Bundesländer in Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut auf ein erleichtertes Verfahren geeinigt:
Für mitgebrachte Heimtiere aus der Ukraine sind keine Einfuhrgenehmigungen erforderlich. Von flüchtenden Personen mitgebrachte Heimtiere sind den Veterinärämtern zu melden, damit erforderliche tiergesundheitliche Maßnahmen wie Tollwut-Impfung, Mikrochipkennzeichnung sowie erforderlichenfalls amtliche Beobachtungen in „Hausquarantäne“ veranlasst werden können.
Unterbringung in einem Tierheim
Trotz der beschlossenen Erleichterungen, kann es bei Ankunft – zum Beispiel bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft – jedoch notwendig sein, ein Tier vorübergehend in ehrenamtlich betriebenen Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen unterzubringen.
Maximal 30 Tage
Im Rahmen der Soforthilfe erfolgt für die in Tierheimen untergebrachten Heimtiere über einen Zeitraum von maximal 30 Tagen eine anteilige Kostenübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen:
Für Hunde können Tierheime pro Tag und pro Tier eine Kostenerstattung in Höhe von 20 Euro und für Katzen pro Tag und pro Tier eine Kostenerstattung in Höhe von 10 Euro beantragen. Anträge zur Kostenerstattung können bei der NRW Landestierschutzbeauftragten eingereicht werden.
Kostenerstattungen erfolgen dann unter folgenden Rahmenbedingungen:
- Einreichung eines Antrages des jeweiligen Tierheims auf Kostenerstattung (siehe Antragsformular)
- Antragstellende Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen müssen über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes verfügen und diese mit dem Antrag vorlegen.
- Mit der Antragstellung muss das jeweilige Tierheim nachweisen, dass das von einer geflüchteten Person mitgebrachte Heimtier dem vor Ort zuständigen Veterinäramt gemeldet wurde, um ggf. erforderliche tiergesundheitliche Maßnahmen wie Impfung, Mikrochipkennzeichnung etc. veranlassen zu können.
- Im Rahmen der Antragstellung sind für das jeweilige Heimtier die Grunddaten (siehe Antragsformular) anzugeben.
Hilfsangebote und Anträge auf Kostenerstattung für die Aufnahme von privat mitgeführten Heimtieren aus der Ukraine können jederzeit unter der E-Mail-Adresse [email protected] an das Büro der Tierschutzbeauftragten gemeldet werden.




























