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Donnerstag, April 24, 2025
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Unfallflucht mit Sachschaden – Polizei sucht nach Hinweisen

Veröffentlicht am

Ein Unbekannter beschädigte im Laufe der Woche ein geparktes Fahrzeug und beging anschließend Unfallflucht. Die Polizei sucht nach Hinweisen.

Zwischen dem vergangenen Samstag und Mittwoch, 13 Uhr beschädigte ein unbekannter Autofahrer einen geparkten, grauen VW Polo auf einem Parkplatz am Europaplatz. Hinweise auf den Verursacher liegen nicht vor. Er beging danach Unfallflucht. Der Schaden an dem VW wird auf 3.000 Euro geschätzt. Beschädigt ist der Radkasten rechts hinten.

Hinweise nimmt die Polizei telefonisch 0800 2361 111 entgegen.

Verursachern drohen hohe Strafen

Je nach Schadenshöhe drohen nach Unfallfluchten neben einer Geldstrafe mindestens zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unter sechs Monaten.

Neben Geldstrafe, Punkten, Fahrverbot oder Führerscheinentzug droht Ärger mit der Versicherung. „Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar zunächst den Schaden des anderen, aber sie holt sich das Geld bis zu einer Höhe von 5000 Euro bzw. bis zu 10.000 Euro bei zusätzlich festgestelltem Alkoholeinfluss vom Verursacher zurück“, erklärt der ADAC.

Außerdem muss der Unfallflüchtige für seinen Schaden selbst aufkommen. Denn die Kasko-Versicherung streicht meistens die Leistung komplett. Das darf die Versicherung oft auch dann, wenn das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldauflage eingestellt wird.

Übrigens kann man auch als Fußgänger oder Radfahrer Unfallflucht begehen, denn die Art der Fortbewegung spielt für den Straftatbestand keine Rolle. Daher sollte man im Schadensfall immer auf den Fahrzeughalter warten oder die Polizei informieren.

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