Im Herbst steigt das Risiko von Wildunfällen. Welche Risiken ein Wildunfall birgt und was nach einem solchen Zusammenstoß zu tun ist.
Wild begibt sich besonders in der Dämmerung auf Futtersuche. Im Frühjahr, aber besonders im Herbst, fällt dies genau in die Zeit des Berufsverkehrs. Auch tritt im Herbst häufig Nebel während der Dämmerung auf. Damit verbunden sind schlechte Sichtverhältnisse.
Wildunfälle vermeiden
Sobald durch Warnschilder „Wildwechsel“ angezeigt wird, sollte sofort der Fuß vom Gas genommen und besonders aufmerksam gefahren werden. Wald- und Straßenränder beobachten und bremsbereit sein. Wer zu schnell fährt, hat keine Chance. Denn ein 20 kg schweres Reh besitzt bei einer Kollision mit Tempo 100 ein Aufschlaggewicht von fast einer halben Tonne.
Ein Tier kommt selten allein
Leider werden Wildunfälle oft unterschätzt. Die Bereiche zwischen Wald- und Feldzonen sind hierbei besonders gefährlich. Dort ist mit regelmäßigem Wildwechsel zu rechnen, da die Tiere vom Wald auf die Felder ziehen und danach wieder den Schutz des Waldes aufsuchen. Nicht umsonst sind diese Gefahrenbereiche mit dem Schild „Achtung, Wildwechsel“ gekennzeichnet. Wer bei Dämmerung unterwegs ist, sollte immer mit „Nachzüglern“ rechnen. Auch ist das Fahren mit Fernlicht, besonders in Waldgebieten anzuraten. So leuchten die Augen der Tiere zurück und sind besser zu erkennen. Taucht Wild im Scheinwerferlicht auf, sofort abblenden und hupen. Wenn der Verkehr es zulässt, kann abgebremst werden.
Wenn es doch mal kracht:
Lässt sich ein Zusammenprall nicht vermeiden: Lenkrad gut festhalten und weiterfahren. Auf keinen Fall ausweichen. Ausweichmanöver können auch für andere Verkehrsteilnehmer schlimme Folgen haben. Nach einem Unfall sofort den Warnblinker einschalten und die Unfallstelle absichern. Der Unfall sollte dann sofort der Polizei gemeldet werden.
Um weitere Unfälle zu vermeiden, sollte man Tiere an den Randstreifen schaffen. Wegen Tollwutgefahr ist es ratsam, dabei Handschuhe anzuziehen. Aber Obacht: Totes Wild niemals mitnehmen. Wer überfahrene Tiere mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar.