Voraussetzungen zur Entnahme der Wölfin oder des Rudels sind aktuell nicht rechtssicher. Weitere 1,3 Millionen Euro für den Herdenschutz sollen vom Land NRW bereitgestellt werden.
Obwohl der Wolf für die Risse verantwortlich ist, sei laut Umweltministerium eine Entnahme von Wölfen weiterhin keine Option – Bei den anderen zwei Rissen konnte keine genetische Analyse abgegeben werden. Jetzt werden ab 1. Dezember die Förderrichtlinien Wolf auch für Kleinpferde-, Fohlen- und Jungpferde-Haltungen ausgeweitet
Laut Rechtsgutachten, welches das Umweltministerium in Auftrag gegeben hat, sind die Voraussetzungen für eine Entnahme der Wölfe nicht gegeben und im Wolfsgebiet Schermbeck auch aktuell weiterhin nicht rechtssicher möglich.
Bestätigt wurde, dass der Rüde des Rudels Wolf GW1587m erstmals für zwei der vier Übergriffe auf Kleinpferde verantwortlich ist.

Was die Risse am 11. und 22. Oktober anbelangt, konnte kein bestimmtes Wolfsindividuum nachgewiesen werden. Sicher sei laut LANUV allerdings, dass es sich auch hier um Wolfsrisse handelte. Die genetischen Analysen weiterer Rissproben vom 29. Oktober und 3. November seien noch in der Bearbeitung.
Alternativen
Das aktuelle Rechtsgutachten benennt Alternativen zur Entnahme. Der Grund: Ab Dezember gelten die Förderrichtlinien Wolf auch für Kleinpferde. Ministerin Heinen-Esser: Ziel ist und bleibt es, Natur- und Herdenschutz in Einklang zu bringen.
In dem Gutachten, welches das Ministerium in Auftrag gegeben hat, heißt es aber auch, dass die Häufung der Vorfälle zeigt, dass die Wölfe erkannt haben, dass auch andere Tiere als Nutztiere (Schafe) als Nahrungsquelle erreichbar sind. Das lasse in erster Linie vermuten, dass die Wölfe einen relativ leichten Weg gesucht haben, um an Nahrung zu kommen.
Entnahme möglich bei ernsthaften, wirtschaftlichen Schäden
Allerdings verweist das Gutachten auch darauf, dass eine Entnahme der Wölfin oder sogar des Rudels möglich sein könne, wenn ein ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden im Einzelfall im Sinne des Naturschutzgesetzes (§ 45) vorliege, oder wenn ein Wolf nicht landwirtschaftlich gehaltene Weidetiere reißt, soweit diese durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen geschützt waren. Diese liege jedoch laut Gutachten im Wolfsgebiet Schermbeck aktuell nicht vor.
Gleichzeitig verweist das Gutachten darauf, dass eine Entnahme der Wölfin und des Rudels nicht, wie befürchtet, die Erhaltung der Population gefährden würde, da Wölfe in Deutschland eine nicht unerhebliche Populationsdynamik entwickelt haben.
Im Monitoringjahr 2019/2020 führt die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) 128 Wolfsrudel, 39 Paare und 9 Einzeltiere auf. Für das laufende Jahr sind es bereits 113 Wolfsrudel, ein Paar sowie neun Einzeltiere.

Natur- und Herdenschutz in Einklang bringen
Das aktuelle Rechtsgutachten benennt nun auch Alternativen zur Entnahme der Wölfe. Der Grund: Ab Dezember gelten die Förderrichtlinien Wolf auch für Kleinpferde. Ministerin Heinen-Esser: „Ziel ist und bleibt es, Natur- und Herdenschutz in Einklang zu bringen“.
So werde das Landwirtschaftsministerium die Förderrichtlinien Wolf auch für Kleinpferde-, Fohlen- und Jungpferde-Haltungen öffnen. Das Ziel sei, ab 1. Dezember 2021 Schutzmaßnahmen auch für diese Weidetiere zu fördern – ähnlich, wie es für Gehegewild, Schaf- und Ziegenhaltung heute schon der Fall ist. Die Details werden derzeit ausgearbeitet.
1,3 Millionen Euro für Herdenschutz
Ein Antrag der SPD im Landtag, unter anderem den Herdenschutz und die finanzielle Unterstützung für Rissen betroffener Landwirte auszuweiten wurde genehmigt. Das bedeutet, dass weitere 1,3 Millionen Euro für den Herdenschutz bereitgestellt werden sollen. Weitere Forderungen aus dem Antrag der SPD, wie etwa die Ausweitung des Schutzes auf Pferde, sollen ebenfalls umgesetzt werden.
Mit Blick auf den neuen Herdenschutz und wolfssichere Zäune für Pferde fragen sich heute schon einige Pferdebesitzer, wie dieser pferdegerecht umgesetzt werden könne und wer dafür die Genehmigung erteilen wird. Auch mit Blick auf das andere Wild im Wald, Wiesen und Flur gibt es viele Frage: Was geschieht mit dem anderen Wild, welches beim Wechsel durch die Zäune behindert wird? Was passiert mit dem Niedrigwild? Viele Fragen, die noch nicht beantwortet sind.

Was kostet der Wolf?
Laut Bund kosten die Herdenschutzmaßnahmen und der Schadensausgleich jede Menge Geld. Im August teilte dazu die Bundesregierung mit, dass sich aus ihrer Sicht die Arbeit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) bewährt hab. Der Betrieb dieser Institution sei deswegen bis 2025 gesichert. Jährlich stünden dafür Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 220.000 Euro zur Verfügung.
Mit Stand 2019 zusammen, kostete jeder Wolf hierzulande im Jahr etwa 7.000 bis 9.000 Euro (je nach Ansatz der Rudelgröße und damit nach Schätzung der Gesamttierzahl).
Nach einer kleinen Anfrage der FDP an die Bundesregierung nach aktuellen Zahlen und Kosten zum Wolf ging hervor, dass im Jahr 2019 bereits 8,04 Millionen Euro für Präventionsmaßnahmen gezahlt wurden. Im Jahr 2018 waren es noch rund 2,4 Millionen Euro. Auch die Ausgleichszahlungen für Nutztierschäden durch Wölfe verdoppelten sich von 2018 (circa 232.000 Euro) auf 2019 (418.000 Euro) fast.
Der Gesamtbetrag wird sich nun mächtig erhöhen. Besonders dann, wenn nun auch die Förderrichtlinien Wolf für Pferd/Kleinpferde ausgeweitet werden.
Im Monitoringjahr 2019/2020 führt die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) 128 Wolfsrudel, 39 Paare und 9 Einzeltiere auf. Für das laufende Jahr sind es bereits 113 Wolfsrudel, ein Paar sowie neun Einzeltiere.
Aktuell wurden sechs Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck bestätigt.