StartGesundheitCovid-193 G-Regel gilt in städtischen Kindertagesstätten

3 G-Regel gilt in städtischen Kindertagesstätten

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Die Maßnahme dient dem Schutz von Personal und noch nicht geimpften Kindern. Andere Träger wenden diese Maßnahme bereits an oder werden sie ebenfalls einführen.

Kindertageseinrichtungen der Stadt dürfen ab Donnerstag 9. Dezember nur noch unter Einhaltung der 3 G-Regel betreten werden. Diese Regelung gilt für Tagesstätten wie auch Tagespflegestellen.

Konkret bedeutet das, dass Eltern (oder andere Angehörige, die ein Kind bringen oder abholen) die Einrichtung nur dann betreten dürfen, wenn sie geimpft oder genesen sind oder einen aktuellen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können.

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Diese Regelung dient dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen sowie der noch nicht geimpften Kinder.

Die Stadt Dorsten hat die Träger aller anderen Tageseinrichtungen in Dorsten von der Einführung dieser Regelung unterrichtet und empfohlen, ebenfalls die 3 G-Regel einzuführen. Die meisten Träger erklärten, dass sie diese Regelung bereits jetzt anwenden oder diese ebenfalls einführen wollen.

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