Jobcenter erweitert den digitalen Service. Hauptantrag, Weiterbewilligungsantrag und Veränderungsmitteilung online ausfüllen und absenden.
Kreis Recklinghausen (pd). Den Antrag zuhause am PC oder Tablet ausfüllen und notwendige Dokumente gleich mit versenden: Das geht im Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen mit dem Hauptantrag auf Grundsicherungsleistungen und jetzt auch mit einem Weiterbewilligungsantrag oder einer Veränderungsmitteilung. Die neuen Online-Angebote stehen ab sofort zur Verfügung.
Weiterbewilligungsantrag mit konformen Datenschutz Weg möglich
Für gut zehn Prozent der Hauptanträge nutzten Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr bereits das Online-Angebot des Jobcenters Kreis Recklinghausen. „Dieser Service erleichtert gerade in der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie den Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung“, sagt Jobcenter-Leiter Dominik Schad. „Ich freue mich sehr, dass wir jetzt unser digitales Service-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger erweitern können. Ein Weiterbewilligungsantrag oder eine Veränderungsmitteilung können jetzt auf diesem sicheren und mit dem Datenschutz konformen Weg erledigt werden.“
Direkt zu den Angeboten im Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen gelangen Bürger*innen mit einem internetfähigen Computer über die Adresse www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de/onlineservice, über einen QR-Code (siehe Abbildung) oder von der Startseite des Jobcenter-Internetauftritts über das Menü „Service“.
Antragsportale für den Hauptantrag oder den Weiterbewilligungsantrag
Hier können die Antragsportale für den Hauptantrag oder den Weiterbewilligungsantrag und die Veränderungsmitteilung sowie zusätzlich ein Kontaktformular mit Daten-Upload ausgewählt und angesteuert werden. Nutzer*innen erreichen die Angebote mit nur einem Klick und werden in einem übersichtlichen Prozess mit Hilfen und Erläuterungen Schritt für Schritt durch den Antrag oder die Meldung geführt.
Mit den eingegebenen Daten können dann auch gleich notwendige Unterlagen, wenn sie als digitale Dokumente vorliegen, hochgeladen und versendet werden. Wer eine E-Mail-Adresse angibt, erhält nach dem Absenden eine Eingangsbestätigung.
„Die neuen digitalen Angebote vereinfachen vieles – für die Bürgerinnen und Bürger, und auch für unsere Mitarbeitenden in Verbindung mit der digitalen eAkte“, sagt Dominik Schad.
„Den persönlichen Kontakt der Mitarbeitenden mit den Arbeitsuchenden im telefonischen oder persönlichen Gespräch in der Bezirksstelle können und sollen die digitalen Angebote aber nicht ersetzen. Die individuelle, persönliche Beratung wird es auch weiterhin in der notwendigen Form geben.“
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zur Erläuterung der Angebote im Online-Service: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) werden nach einem Hauptantrag in der Regel für sechs oder zwölf Monate bewilligt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wer über diesen Zeitraum hinaus weiterhin Grundsicherungsleistungen benötigt, muss rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Dies ist auch dann notwendig, wenn sich an der persönlichen Situation nichts geändert hat. Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht, muss das Jobcenter umgehend darüber informieren, wenn sich in seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen etwas ändert. Dies ist jetzt auch online mit der Veränderungsmitteilung möglich.
Direkt zum Online-Service des Jobcenters Kreis Recklinghausen gelangen Bürgerinnen und Bürger über die Internetadresse www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de/onlineservice oder über einen QR-Code.




























