In der Zulassungsstelle in Marl wird es am 30. Dezember eine Sonderöffnung geben. Hintergrund ist das Auslaufen der Frist für die Förderung von E-Fahrzeugen zum Ende des Jahres.
Die Kreisverwaltung Recklinghausen bleibt, wie viele andere Behörden im Umkreis, zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die Betriebsferien für die Beschäftigten beginnen am 24. Dezember und enden am 2. Januar 2023. In der Zulassungsstelle in Marl wird es am Freitag, 30. Dezember, allerdings eine Sonderöffnung geben. Das Angebot findet in der Zeit von 8 bis 12 Uhr statt.
Sondertermin wegen auslaufender Förderung
Hintergrund ist das Auslaufen der Frist für die Förderung von E-Fahrzeugen zum Ende des Jahres. „Wir möchten den Bürgern des Kreises Recklinghausen ermöglichen, auch kurz vor Jahresende ihr E-Fahrzeug zuzulassen, um Zuschüsse und Förderungen zu erhalten. Darum haben wir uns entschieden, trotz Betriebsferien kurzzeitig zu öffnen“, erklärt Matthias Wäsche, Leiter der Zulassungsstelle des Kreises Recklinghausen. „Das Angebot richtet sich aber ausschließlich an diejenigen, die Fahrzeuge zulassen möchten, denen nach dem Elektromobilitätsgesetz der Zusatz ‚E‘ auf dem amtlichen Kennzeichen zugeteilt werden kann“, so Wäsche.
Fahrzeugbriefe von finanzierten oder geleasten E-Fahrzeugen, die per Post gesendet wurden, müssen bis zum 23. Dezember in der Zulassungsstelle in Marl eingegangen sein. Sonst kann die Zulassung am 30. Dezember nicht bearbeitet werden.
Andere Anliegen bearbeitet die Zulassungsstelle an diesem Tag nicht. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.




























