Ab dem 1. Januar 2023 ändern sich die Umsatzsteuerregelungen in den Kirchengemeinden. Das hat auch Auswirkungen auf den Eine-Welt-Laden in der St. Nikolaus-Kirche an der Klosterstraße.
Ab dem kommenden Jahr gilt die volle Umsatzsteuerpflicht auch für Kirchen. Da die Eine-Welt-Gruppe diesen zusätzlichen Aufwand nicht leisten kann, wird der Eine-Welt-Laden zum Ende des Jahres mit großem Bedauern geschlossen.
Alle restliche Ware wird nun während der Adventszeit verkauft, um noch einmal den fairen Handel zu unterstützen und Gewinn zugunsten der Schulprojekte der Franziskaner in Bacabal/ Brasilien zu erzielen. Die Eine-Welt-Gruppe wird weiter bestehen und nach Möglichkeit in einzelnen Projekten für eine gerechtere Welt weiterarbeiten.
Bisherige Rechtslage
Nach bisherigen Recht wurden die kirchlichen Institutionen nur dann der Umsatzbesteuerung unterworfen, wenn diese Einnahmen aus gewerblicher Betriebstätigkeit erzielt haben (z.B. Tagungshäuser). Eine Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art war dann erforderlich, wenn gleichartige Einnahmen den Betrag von 35.000 Euro pro Jahr überstiegen. Diese Grenze wurde bisher nur selten überschritten.
Ab dem 1. Januar gilt auch für die Kirchen die uneingeschränkte Umsatzsteuerpflicht. Das Bundesfinanzministerium hatte die Verlängerung der Übergangsregelung kurzfristig in das Jahressteuergesetz 2022 aufgenommen. Ziel der Maßnahme ist es, die Kommunen angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen in Bezug auf Ukrainekrieg, Energiekrise und Grundsteuerreform nicht noch weiter zu belasten.




























