Die Stadt Dorsten hat im Rahmen des Stärkungspakts NRW dem DRK Stadtverband Dorsten Mittel zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind für bedürftige Bürgerinnen und Bürger von Dorsten vorgesehen, um ihre Mobilität zu unterstützen.
Zweckgebundene Fahrten für Menschen mit Behinderungen
Die bereitgestellten Mittel ermöglichen Fahrten im Behindertenfahrdienst zu verschiedenen Zielen. Dazu gehören Fahrten zu Verwandten und Bekannten, Besuche von geselligen und kulturellen Veranstaltungen, Fahrten zu Behörden und Einkaufsfahrten.
Konditionen des Mobilitätsangebots
Bis zum Ende des Jahres 2023 können berechtigte Personen von bis zu zwei kostenlosen Fahrten pro Monat in einem Umkreis von bis zu 50 km Gebrauch machen. Für Fahrleistungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, gelten die Konditionen der aktuellen Fahrpreisübersicht. Begleitpersonen und Gegenstände können unter bestimmten Bedingungen kostenfrei mitgenommen werden.
Berechtigungskriterien
Um für das Angebot in Frage zu kommen, müssen Personen bestimmte Kriterien erfüllen. Sie müssen in Dorsten wohnhaft sein und in ihrer Mobilität eingeschränkt sein, beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen oder nicht in der Lage sein, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Als Nachweis wird der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ akzeptiert. Weiterhin dürfen bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, und entsprechende Nachweise, wie der Dorsten-Pass oder ein Sozialhilfebescheid, sind erforderlich.
Nicht berücksichtigte Fahrten
Es sollte beachtet werden, dass bestimmte Fahrten, wie solche zu ärztlichen oder therapeutischen Maßnahmen, zum Arbeitsplatz oder zu Ausbildungsstätten, nicht im Rahmen dieses Angebots berücksichtigt werden.
Die Bereitstellung dieser Mittel durch die Stadt Dorsten und die Umsetzung durch den DRK Stadtverband Dorsten sind Teil eines Bemühens, die Mobilität für eine spezifische Gruppe von Bürgern in Dorsten zu verbessern.




























