StartAuto und VerkehrNeue Regeln für Autofahrer: Zulassungsstelle passt System an

Neue Regeln für Autofahrer: Zulassungsstelle passt System an

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Das Straßenverkehrsamt in Marl schließt am Donnerstag, 31. August 2023, bereits um 15 Uhr. Die Zulassungsstelle muss einige neue Regeln umsetzen. Hintergrund sind die Umstellungen in der Fahrzeugzulassung ab dem 1. September.

Der Bund hat die Fahrzeugzulassungsverordnung komplett überarbeitet, außerdem gibt es eine neue Gebührenordnung. Beide treten am 1. September in Kraft. Wegen dieser Änderungen ist es notwendig, zahlreiche Anpassungen im System vorzunehmen. Das ist im laufenden Kundenbetrieb nicht möglich.

Deshalb werden an diesem Tag ab 15 Uhr an der Zulassungsstelle keine Termine mehr vergeben. Auch der Schnellschalter bleibt geschlossen.

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Die neuen Regeln: Digital anmelden und sofort losfahren

Ab dem 1. September 2023 ist es möglich, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid. Bürger müssen nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen bis zu 10 Tage lang ohne diese fahren.

Neben der Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen, internetbasiert zu beantragen, können nun auch erstmalig juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln.

Einheitliche Schnittstelle für Autohäuser

Daneben können ab dem 1. September juristische Personen des Privatrechts, wie Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einsteuern. Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung werden mit dieser Verordnung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger.

Für die Umsetzung der Verordnung sind die Bundesländer zuständig und werden weiterhin durch das Projektteam i-Kfz unterstützt. Die Länder und Verbände wurden eng eingebunden.

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