StartBauen und SanierenMinisterin Scharrenbach: Ohne Umwege geradeaus Straßenausbaubeiträge abschaffen

Ministerin Scharrenbach: Ohne Umwege geradeaus Straßenausbaubeiträge abschaffen

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Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge beschlossen. Der Entwurf soll nun dem Landtag zur weiteren Beratung vorgelegt werden.

Verabschiedung des Gesetzesentwurfs

Am 17. Oktober 2023 hat das Landeskabinett den Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen, bekannt als Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KAG-ÄG NRW), verabschiedet. Laut Landesregierung soll dieser Entwurf nun dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeleitet werden.

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Vorherige Entlastungen für Grundstückeigentümer

Bereits heute würden Anlieger in Nordrhein-Westfalen keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen. Dies gilt für beitragsfähige Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden oder die im Haushalt des Jahres 2018 aufgeführt wurden. Mit einer 100-prozentigen Förderung hat die Landesregierung die Grundstückseigentümer von Straßenausbaubeiträgen vollständig entlastet.

Eintrag im Koalitionsvertrag

Mit dem Gesetzesentwurf werde nun ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zwischen der CDU und Bündnis ’90/Die Grünen zur Umsetzung gebracht. Das sogenannte Beitragserhebungsverbot soll für Straßenausbaumaßnahmen gelten, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die im Haushalt des Jahres 2024 aufgeführt werden.

Stellungnahme der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, sagte: „Der Gesetzesentwurf führt ohne Umwege geradeaus zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Bürger erhalten volle Rechtssicherheit und der Aufwand der Kommunen wird reduziert. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die rechtliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach 54 Jahren im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen im Interesse der beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf den Weg gebracht. Zuvor hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit dem landeseigenen Förderprogramm bereits eine 100-prozentige Entlastung für Straßenausbaumaßnahmen ab 2018 geschaffen, die fortgeführt wird.“

Insgesamt wurden seit dem Start des landeseigenen Förderprogramms Grundstückseigentümer in Höhe von 75,1 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet, die sie ansonsten hätten zahlen müssen (2018 bis 30. September 2023).

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des Koalitionsvertrages von CDU und Bündnis ´90/Die Grünen: Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer für Straßenausbaumaßnahmen ab 2018 keine Beiträge mehr zahlen. De facto wurde dieses Ziel mit dem bisherigen landeseigenen Förderprogramm erreicht.

Der Gesetzentwurf dient daher der rechtlichen Umsetzung und beinhaltet folgende Abstufungen:

  • Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses spätestens im Haushalt des Jahres 2017 standen, unterliegen dem Recht in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung – mithin dem Beitragserhebungsgebot.
  • Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im kommunalen Haushalt des Jahres 2018 standen und für die eine Zuwendung nach der landeseigenen Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge beantragt und bis zum 31. Dezember 2023 beschieden wurde bzw. wird, unterfallen dem bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Recht. Das heißt: Die diesbezüglichen Beiträge werden zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
  • Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im kommunalen Haushalt des Jahres 2018 standen, fallen in den Anwendungsbereich der landeseigenen Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge und zwar unabhängig davon, wann sie festgesetzt werden. Die landeseigene Förderrichtlinie wird entsprechend verlängert.
  • Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 von dem zuständigen Organ beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im kommunalen Haushalt des Jahres 2024 stehen, unterliegen dem Beitragserhebungsverbot und der Erstattungsleistung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

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