Vom 11. April bis zum 13. Mai 2024 ist der Lärmaktionsplan öffentlich im Rathaus zur Einsicht ausgelegt. Die Dorstener Bürger sind eingeladen, sich an der Planung zu beteiligen.
Im Jahr 2005 wurde die EU-Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Deutschland umgesetzt. Sie ist als Teil 6 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verankert. Das Hauptziel dieser EU-Richtlinie ist es, Lärmprobleme und -auswirkungen, insbesondere im Straßen-, Schienen- und Flugverkehr, sichtbar zu machen. Gemäß dem BImSchG ist die Stadt Dorsten verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebieten tagsüber ein Lärmpegel von 70 dB(A) und nachts von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.
Basierend auf den im Jahr 2022 vom Land NRW erhobenen Daten sind Lärmaktionspläne für einige Straßen oder Straßenabschnitte in Dorsten erforderlich. Diese sind: A 31, A 52, B 58, B 224, B 225, L 463, L 509 und L 609.
Dauerlärm durch Autos, Laster und Flugzeuge
Es ist wichtig zu beachten, dass die Lärmaktionsplanung ausschließlich den dauerhaften Lärm im Zusammenhang mit Verkehrswegen berücksichtigt. Lärmbelästigungen, die von Nachbarn (z. B. private Feiern, Musik, etc.), Sportanlagen, Arbeitsstätten und Verkehrsmitteln ausgehen, sind dabei nicht gemeint. Der Schienenlärm fällt ebenfalls nicht in den Zuständigkeitsbereich der Lärmaktionsplanung, da er vom Eisenbahn-Bundesamt behandelt wird.

Bürger können Verkehrslärm melden
Die Dorstener sind eingeladen, aktiv an der Entwicklung und Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Dorsten teilzunehmen. Mithilfe der Online-Plattform „Beteiligung NRW“ können Interessierte Informationen zu Lärmquellen und -schwerpunkten in der Stadt einholen. Des Weiteren können Bürger eigene Orte benennen, die ihrer Meinung nach stark vom Verkehrslärm betroffen sind. Zudem können sie Maßnahmen Lärmminderung vorschlagen und auf ruhige Gebiete in Dorsten hinweisen.
Das ganze funktioniert so: Auf dem Beteiligungsportal (hier klicken) kann man eine Adresse eingeben oder in die Karte klicken. Darauf geht ein Textfeld auf, in das man seine Meldung schreiben kann. Auf dem Portal sind die Schritte auch noch einmal ausführlich erklärt.
Entwurf hängt öffentlich aus
Der Entwurf des Lärmaktionsplans sowie ergänzende Erläuterungen sind während der Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG zugänglich. Außerhalb dieser Zeiten kann eine Einsichtnahme nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Die Unterlagen sind auch auf der Website der Stadt Dorsten sowie über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ abrufbar.
Mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung können etwa Lärmschutzwände, geräuschhemmender Fahrbahnbelag, Straßengrün oder der Ausbau von Fahrrad- oder Fußwegen sein. Weitere Beispiele findet man etwa beim Umweltbund Leipzig.
Hintergrund: EU-Richtlinie zur Lärmvermeidung
Die Europäische Union hat die Umgebungslärmrichtlinie verabschiedet, die Mitgliedsstaaten verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkarten zu erstellen und darauf aufbauende Lärmaktionspläne zu entwickeln oder bereits bestehende Pläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Diese Vorschrift betrifft insbesondere Ballungsräume sowie Orte in unmittelbarer Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und großen Flughäfen.




























