In Deutschland greift der Staat ein, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Am Ende trägt jedoch oft die Stadt die finanziellen Lasten, um den Lebensunterhalt von Kindern alleinerziehender Eltern zu sichern. In Dorsten sind derzeit 836 Kinder auf diese Unterstützung angewiesen.
Die Stadt steht vor der Herausforderung, diese Zahlungen zu gewährleisten, und muss dafür erhebliche Mittel aufbringen. Doch warum gibt es überhaupt einen Unterhaltsvorschuss, was kostet das die Stadt, und welche Entwicklungen führen zu steigenden Ausgaben?
Warum erhalten Kinder Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss wird dann gezahlt, wenn ein Elternteil nicht in der Lage ist, den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt zu leisten. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie Arbeitslosigkeit, geringe Einkünfte oder das Fehlen eines regelmäßigen Kontakts zum Kind. Der Staat springt in solchen Fällen ein, um sicherzustellen, dass das betroffene Kind dennoch finanzielle Unterstützung erhält.
In Dorsten betrifft dies 836 Kinder, aufgeteilt in drei Altersgruppen:
- 175 Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren,
- 323 Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren und
- 338 Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren.
Zusätzlich gibt es 67 Anträge, die noch bearbeitet werden. Die Tendenz zeigt, dass die Zahl der Kinder, die Anspruch auf diese Leistungen haben, weiter steigt.
Was kostet das der Stadt?
Für das Haushaltsjahr 2024 sind im Budget der Stadt Dorsten 56 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 600.000 Euro vorgesehen, um den Unterhaltsvorschuss zu finanzieren. Von dieser Summe werden 70 % (420.000 Euro) durch Bund und Land getragen. Die verbleibenden 180.000 Euro muss die Stadt Dorsten jedoch aus eigenen Mitteln aufbringen.
Diese Eigenbeteiligung wird über Minderaufwendungen im Bereich des Jobcenters Dorsten ausgeglichen. Doch diese zusätzlichen Ausgaben stellen die Stadt vor finanzielle Herausforderungen, die durch die gestiegenen Fallzahlen und höhere Unterhaltskosten bedingt sind.
Warum steigen die Kosten?
Zum 1. Januar 2024 tritt eine Erhöhung des Mindestunterhalts in Kraft, die die Zahlungen für Kinder im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes direkt beeinflusst. Diese Erhöhung beläuft sich auf:
- 43 Euro mehr pro Monat für Kinder von 0 bis 5 Jahren,
- 49 Euro mehr pro Monat für Kinder von 6 bis 11 Jahren und
- 57 Euro mehr pro Monat für Kinder von 12 bis 17 Jahren.
Das bedeutet, dass die Kosten pro Kind und Monat im Durchschnitt um 49,67 Euro steigen. Diese Erhöhung war bei der Aufstellung des Haushalts für 2024 noch nicht bekannt, sodass die Stadt nun mit zusätzlichen Ausgaben konfrontiert ist.
Auswirkungen und Perspektiven
Die steigenden Kosten für den Unterhaltsvorschuss sind nicht nur auf die Erhöhung des Mindestunterhalts zurückzuführen. Auch der sogenannte „Selbstbehalt“ – also der Betrag, den der unterhaltspflichtige Elternteil für seinen eigenen Lebensunterhalt behalten darf – wurde angehoben. Dies führt dazu, dass weniger Unterhalt von den Elternteilen eingefordert werden kann, wodurch die Stadt einen größeren Teil der Kosten tragen muss.




























