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Möglicherweise Wolf – Schwer verletztes Tier wirft Fragen auf

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Das Tier, dem der rechte Vorderlauf fehlte, wurde am Donnerstag (21.11.) gegen 10.30 Uhr zwischen Schermbeck und Erle gesichtet. Foto: Privat

Der Redaktion wurden Fotos und ein Video eines schwer verletzten Tieres zugesendet. Das Tier, dem der rechte Vorderlauf fehlte, wurde am Donnerstag (21.11.) gegen 10.30 Uhr zwischen Schermbeck und Erle gesichtet.

Möglicherweise Wolf

Anhand der Aufnahmen könnte es sich bei dem verletzten Tier um einen Wolf handeln. Wie Wilhelm Deitermann, Pressesprecher des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), auf Anfrage erklärte, seien die Bilder und das Video bereits bei den zuständigen Ortsbeauftragten eingegangen. Allerdings muss zunächst überprüft werden, ob es sich tatsächlich um einen Wolf handelt.

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Verifizierung durch Experten

Die Prüfung der Aufnahmen sei laut Deitermann nicht einfach und werde daher mit Unterstützung des Lupus Instituts durchgeführt. Dieses Institut ist auf die Analyse und Bewertung von Wolfsnachweisen spezialisiert und koordiniert ein bundesweites Monitoring. „Hier gibt es ein bundesweites Monitoring zum Auswerten der Bilder“, erklärte Deitermann.

Schwer verletzter Wolf in Schermbeck Förderkulisse Westmünsterland gesichtet
Foto: Privat.

Der rechtliche und moralische Zwiespalt bei verletzten Wildtieren: Die Perspektiven der Jägerschaft und Naturschutz

Die Diskussion um den Umgang mit verletzten Wildtieren wirft komplexe rechtliche und ethische Fragen auf, insbesondere wenn es sich um Tiere wie den Wolf handelt, die unter strengem Artenschutz stehen. Werner Schulte, stellvertretender Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel, beleuchtete diesen Zwiespalt und betonte die Unterschiede zwischen Wildtieren wie Rehen und Wölfen aus rechtlicher Sicht.

Die Haltung der Jägerschaft: Verantwortung und Einschränkungen

Schulte machte deutlich, dass Jäger in Fällen wie einem verletzten Reh nach einem Verkehrsunfall verpflichtet seien, das Tier zu suchen und von seinem Leid zu erlösen. „Wird das unterlassen, dann begeht der Jäger eine Ordnungswidrigkeit und nach dem Tierschutzrecht §1 sogar eine Straftat“, erklärte er. Beim Wolf jedoch, der dem Naturschutzrecht unterliegt, fehle diese Handhabe. „Egal ob Jäger oder Polizei, keiner darf etwas tun, um einen Wolf von seinem Leid zu erlösen“, stellte Schulte klar.

Wolf schwer verletzt in Schermbeck gesichtet
Foto: Privat

Naturschutzrecht versus Jagdrecht

Diese rechtlichen Unterschiede führen laut Schulte zu einem erheblichen Dilemma, das nicht nur moralische Fragen aufwirft, sondern auch mit bürokratischem Aufwand verbunden sei. Er erklärte: „Wenn der Wolf im Jagdrecht wäre, dann wären wir als Jäger verpflichtet, dieses Tier nachzusuchen und zu erlösen.“ Aber der Wolf unterliegt dem Naturschutzrecht, und wir als Jägerschaft haben dementsprechend keine Handhabe.“

Die ethische Perspektive: Verantwortung des Menschen

Wilhelm Deitermann ergänzt diese Sichtweise aus einer ethischen und moralischen Perspektive: „Sollte der Mensch für das Leid eines wilden Tieres verantwortlich sein, gibt es die moralische und ethische Pflicht, diesem Tier Hilfe zu leisten.“ Er betonte, dass es rechtliche Grundlagen im Bundesnaturschutzgesetz gebe Allerdings sind bei Wölfen aufgrund ihres besonderen Schutzstatus weitere Faktoren zu berücksichtigen. Die ethische Herausforderung liege darin, zwischen dem Schutz der Wildnis und menschlichem Eingreifen abzuwägen.

„Wir müssen uns daran gewöhnen, dass auch Wildnis grausam sein kann, wenn wir lernen, Wildnis auch wieder Wildnis sein zu lassen“, so Deitermann.

Die Redaktion weist darauf hin, dass ihr der Name des Urhebers der Fotos und des Videos vorliegt.

Beim Laden des Videos werden Daten an YouTube/Google uebermittelt.

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