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Grundbesitzabgaben 2025 in Dorsten: Infos zu Bescheiden und Reform

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Abgabenbescheide 2025 – Die Grundsteuerreform des Bundes. Die Stadt Dorsten verschickt die Grundbesitzabgabenbescheide für 2025. Während die meisten Gebühren unverändert bleiben, steigen die Kosten für Schmutzwasser um 65 Cent pro Kubikmeter. Die Grundsteuer kann sich aufgrund der bundesweiten Neubewertung individuell verändern.

Die Grundsteuerreform wirkt sich, wie die Stadt Dorsten mitteilt, erstmals auf die Grundbesitzabgabenbescheide aus, die in diesen Tagen von der Stadt Dorsten verschickt werden. Die Bescheide enthalten die Abrechnung über Grund- und Hundesteuern sowie Gebühren für Abfall- und Abwasserentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst.

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Betrachtung von Vorgängen bis Dezember 2024

Aufgrund der anschließenden Datenaufbereitung konnten nur Vorgänge berücksichtigt werden, die bis zum 15. Dezember 2024 bearbeitet wurden. Für spätere Anträge oder Mitteilungen werden ab dem 13. Januar 2025 Änderungsbescheide erstellt.

Widerspruch und Korrektur von Unstimmigkeiten

Falls Einwendungen gegen den Bescheid bestehen, können diese innerhalb eines Monats pro Widerspruch geltend gemacht werden. Die genauen Hinweise hierzu sind der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids zu entnehmen.

Bei offensichtlichen Fehlern wie Rechenfehlern oder Zahlendrehern empfiehlt die Stadt, die Steuerabteilung direkt zu kontaktieren. Rückfragen sind telefonisch, per E-Mail unter steuern@ dorsten.de oder per Fax unter 02362/66-5722 möglich.

Telefonische und persönliche Beratung

Für Rückfragen zur Grundsteuerveranlagung wurde eine Hotline eingerichtet: 02362 66-3555. Trotz zusätzlicher Kapazitäten kann es zu Wartezeiten kommen. Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Einzugsermächtigung und Lastschriftmandat

Dem Bescheid liegt ein Formular für das SEPA-Lastschriftmandat bei. Mit einer Einzugsermächtigung wird die Arbeit der Stadtkasse erleichtert, und Zahlungsausfälle können vermieden werden. Änderungen der Bankverbindung nach Erstellung des Bescheides werden von der Stadtkasse berücksichtigt, wenn diese gemeldet wurden.

Zahlungsschwierigkeiten und Stundungsanträge

Falls Zahlungen aufgrund besonderer Umstände nicht rechtzeitig geleistet werden können, besteht die Möglichkeit, einen Stundungsantrag zu stellen. Dieses muss vor der Fälligkeit eingereicht und begründet werden.

Entwicklung der einzelnen Abgaben

  • Grundsteuer : Erstmals erfolgt die Erhebung nach der Neubewertung durch die Finanzämter. Der städtische Hebesatz bleibt bei 870 Punkten unverändert, wodurch Dorstener Steuerzahler um mehr als zwei Millionen Euro entlastet werden. Durch die Neubewertung kann es jedoch zu individuellen Entlastungen oder Mehrbelastungen kommen. Weitere Informationen gibt es auf www.dorsten.de/gba
  • Hundesteuer: Unverändert.
  • Gewerbesteuer: Der Hebesatz bleibt unverändert.
  • Restmüllgebühr: Bleibt bei 2,18 Euro pro Liter Müllvolumen jährlich.
  • Biomülltonne: Bleibt bei 0,52 Euro pro Liter Müllvolumen.
  • Abwassergebühr: Für Schmutzwasser steigt die Gebühr um 65 Cent auf 3,54 Euro pro Kubikmeter.
  • Niederschlagswassergebühr : Sinkt um 8 Cent auf 83 Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche.
  • Straßenreinigungsgebühren: Unverändert.

Die Stadt Dorsten bittet um Verständnis, dass die Bearbeitung von Anfragen einige Tage in Anspruch nehmen kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, möglichst schnell zu klären.

Weitere Infos zu den Grundbesitzabgaben und zu den Gebührenberechnungen im Internet auf der Seite www.dorsten.de/gba

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