Neue Vorschriften für E Scooter: Die Bundesregierung verschärft die Sicherheitsregeln im Straßenverkehr.
Die Bundesregierung hat neue Regelungen für die Nutzung von E Scootern beschlossen. Sie sollen die Verkehrssicherheit verbessern und Städten mehr Möglichkeiten geben, den Umgang mit abgestellten Leihrollern zu ordnen.
E Scooter im Stadtverkehr – Segen und Ärgernis zugleich
E Scooter sind aus vielen Innenstädten nicht mehr wegzudenken. Gleichzeitig sorgen sie immer wieder für Kritik und Ärger. Viele Nutzer fahren auf Gehwegen, halten sich nicht an Verkehrsregeln oder erscheinen plötzlich hinter Kurven, was andere Verkehrsteilnehmer überrascht. Zusätzlich stehen zahlreiche Roller achtlos am Straßenrand oder auf Gehwegen. Das führt zu Behinderungen und erhöht das Risiko von Unfällen.
Immer mehr Unfälle mit E Scootern
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, verzeichnete die Polizei im vergangenen Jahr rund 12.000 Unfälle mit E Scootern, bei denen Menschen verletzt wurden. Das entspricht einem Anstieg um rund 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Technische Neuerungen sollen Sicherheit erhöhen
Um die Zahl der Unfälle zu verringern, hat die Bundesregierung die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung überarbeitet. Ab dem Jahr 2027 dürfen neue E Scooter nur noch zugelassen werden, wenn sie mit Blinkern ausgestattet sind. Auch Batterien müssen künftig strengere Sicherheitsanforderungen erfüllen, und die Prüfvorschriften für die Fahrstabilität werden erweitert.
Anpassungen an die Regeln für Radfahrer
Zukünftig dürfen Fahrer von E Scootern – wie Radfahrer – bei Rot den Grünpfeil nutzen. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden künftig eigene Vorgaben zum Abstellen von Mietrollern machen. Das Parken auf Gehwegen bleibt grundsätzlich erlaubt, solange niemand behindert oder gefährdet wird.
Verstöße werden teurer
Das Verwarnungsgeld für das Fahren auf Gehwegen steigt von 15 auf 25 Euro. Auch wer zu zweit auf einem E Scooter fährt, muss künftig 25 Euro zahlen statt bisher 5.
Nächster Schritt: Zustimmung des Bundesrats
Bevor die neuen Bestimmungen gelten, muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Verkündung ist bis Ende des Jahres vorgesehen. Hersteller erhalten anschließend eine Übergangsfrist, um ihre Produktion an die neuen technischen Anforderungen anzupassen. Bestehende E Scooter dürfen weiterhin genutzt werden.
Übrigens
Telefonieren während der Fahrt ist verboten, wenn das Handy in der Hand gehalten wird. Es gelten die gleichen Vorschriften wie für Autofahrer und Radfahrer. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Nur das Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung ist erlaubt.




























