StartLokalesAufstellung des Bebauungsplanes Dorsten-Lembeck Nr. 8

Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten-Lembeck Nr. 8

Veröffentlicht am

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes

Dorsten-Lembeck Nr. 8 „Gewerbegebiet Lembeck-West“ 3. Änderung (Erweiterung)

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Anlass und Ziel der Planung:

Zielsetzung der Planung ist eine sichere Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Am Hagen / Kiebitzberg / Zur Reithalle insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Gleichzeitig soll eine allgemeine Verkehrsentlastung der durch Wohnbebauung geprägten Straße „Kiebitzberg“ bewirkt werden. Dem Schwerverkehr wird zudem eine Wendemöglichkeit zur Verfügung gestellt.

Die Belange des Umweltschutzes werden im Laufe des Verfahrens erarbeitet.

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten-Lembeck, südlich des Gewerbegebietes Lembeck-West und südlich der Kreuzung Am Hagen / Kiebitzberg / Zur Reithalle.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit

vom 13.05.2019 bis einschließlich 13.06.2019

im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:

  1. Übersichtsplan
  2. Ausschnitt aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan
  3. Bebauungsplanvorentwurf – Gesamtplan
  4. Plankopf
  5. Planzeichnung – verkleinert auf A 4
  6. Ausführungsplanung
  7. Zeichenerklärung
  8. Vorentwurfsbegründung – Allgemeiner Teil

Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de unter „Aktuelles“ oder unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.

Die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter dem Link https://www.dorsten.de/Verwaltung/Rathaus/Amtsblatt.asp abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per E-Mail an [email protected] zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

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