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Einwohnerfragestunde – Ratssitzung am 12. Juni

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Bürger fragen – Bürgermeister antwortet in der Ratssitzung am 12. Juni – Thema: Anstehende Straßenbaubeiträge

Hinweise zur Einwohnerfragestunde

Der Rat der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 15. Mai beschlossen, in der darauf folgenden Sitzung am Mittwoch, 12. Juni (17 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus) eine Einwohnerfragestunde auf die Tagesordnung zu nehmen – dies insbesondere (aber keineswegs nur) mit Blick auf das Informationsbedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern, deren Straßen vor einer notwendigen Erneuerung stehen und die deshalb nach geltender Landesgesetzgebung zu Straßenbaubeiträgen herangezogen werden müssen.

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Eine Einwohnerfragestunde steht nicht regelmäßig auf der Tagesordnung des Rates, sondern kann mit Mehrheit für die nachfolgende Sitzung beschlossen werden. Die Einwohnerfragestunde unterliegt strikten Formalien, die in § 24 der Geschäftsordnung des Rates festgelegt sind:

§ 24 Fragestunde für Einwohner

(1) Der Rat kann beschließen, eine „Fragestunde für Einwohner“ in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufzunehmen. Zu diesem Punkt ist jeder Einwohner der Stadt berechtigt, den Bürgermeister mündlich zu befragen. Anfragen können auch vor der Sitzung schriftlich gestellt werden.

(2) Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen und von allgemeiner Bedeutung sein. Persönliche Angelegenheiten sollen nicht Gegenstand von Fragen sein.

(3) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller kann höchstens zwei Zusatzfragen stellen.

(4) Die Beantwortung von Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist dies nicht möglich, so sind sie schriftlich zu beantworten. Aussprachen über Anfragen finden nicht statt.

Formalien sind einzuhalten

Da Straßenbaubeiträge derzeit Gegenstand einer kontroversen und in Teilen emotionalen Diskussion zwischen Politik, Bürgerschaft und Verwaltung sind, ist es der Stadt Dorsten wichtig darauf hinzuweisen, dass diese Formalien einzuhalten sind.

In der Ratssitzung am 15. Mai wurde deshalb explizit von der Verwaltung und von Mandatsträgern darauf hingewiesen, dass eine Einwohnerfragestunde nicht der richtige Rahmen sein könnte für eine gegebenenfalls gewünschte Diskussion, die über Straßenbaubeiträge zu erwarten ist:

  • Das Wort Fragestunde ist wörtlich zu nehmen. Nach Geschäftsordnung des Rates darf keine Aussprache stattfinden.
  • Fragen sind ausschließlich an den Bürgermeister zu richten. Die Antwort erfolgt – sofern möglich – mündlich. Wenn das nicht möglich ist, wird die Frage mit dem Protokoll der Sitzung schriftlich beantwortet.
  • Der Rat ist das wichtigste Organ einer Stadt. In einer repräsentativen Demokratie sollen die gewählten Vertretungen unbeeinflusst diskutieren und entscheiden können und ist die Würde und Unabhängigkeit des Organs sowie der Mandatsträger zu wahren. Deshalb wird die „Ordnung in den Sitzungen“ in den §§ 26 bis 29 der Geschäftsordnung des Rates für Mandatsträger ebenso wie für Zuhörer genau geregelt.
  • Das Platzangebot für Zuhörer ist im Großen Sitzungssaal des Dorstener Rathauses begrenzt. Deshalb regelt § 6 der Geschäftsordnung die „Öffentlichkeit der Ratssitzung“. Danach hat jedermann das Recht, als Zuhörer an öffentlichen Ratssitzungen teilzunehmen, „soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten.“

Der Rat der Stadt Dorsten hat diese Bedenken in seiner Sitzung am 15.05.2019 erörtert und bei Enthaltung der CDU und der UBP entschieden, dem Antrag der SPD zu folgen, eine Einwohnerfragestunde auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.

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