Was ändert sich und was bleibt verboten – Eine Auflistung der aktuellen Maßnahmen NRW
Im Bund und Länder werden die Coronamaßnahmen, wenn auch nur schrittweise, gelockert. Bundesweite Kontaktbeschränkungen werden vorerst bis zum 3. Mai verlängert
Geschlossen bleiben:
- Museen, Messen, Freizeit und Tierparks
- Spielplätze, Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos
- Bars, Clubs, Diskos, Kneipen
- Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen
- Prostitutionsstätten, Bordelle
- Restaurants (ausgenommen ist der Außer-Haus-Verkauf)
- Schulen und Kitas
- Friseure (ab 4. Mai Öffnungserlaubnis unter Auflagen)
Verboten bleiben:
- Treffen in Sporteinrichtungen und Vereinen, Angebote von Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
- Busreisen und Urlaubsreisen
- Großveranstaltungen
- Übernachtungen in Hotels und Pensionen zu touristischen Zwecken
- Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften
Öffnen dürfen:
- Supermärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Tierfachmärkte
- Tankstellen
- Poststellen
- Apotheken, therapeutische Praxen, Sanitätshäuser, Drogerien
- Kioske
- Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche – unter Beachtung der Hygienemaßnahmen
- Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler (bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter)
- Reinigungen und Waschsalons
- Handwerksbetriebe, Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte
Eingeschränkt bleiben:
- Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen
- Grenzübertritte (nur für Pendler, Liefer- und Berufsfahrer)
Die Kontaktsperren und Ausgehverbote bleiben bis zum 3. Mai bestehen.
Weitere Infos gibt es morgen und wie die Stadt hier noch weitere Entscheidungen treffen wird.




























