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Wertstoffhof – Lockerung der Öffnungszeiten

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Anlieferung ab 6. Mai wieder ohne Terminvereinbarung möglich

Zahl der zulässigen Anlieferfahrzeuge auf dem Betriebsgelände wird von 7 auf 10 erhöhtBegrenzung der angelieferten Müllfraktionen entfällt

Neben der Masken-Pflicht sind auf dem Wertstoffhof auch die Abstandsregeln zu beachten

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Dorsten (pd). Für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof des Entsorgungsbetriebes Dorsten (EBD) gelten ab dem 6. Mai weitere Lockerungen. Insbesondere entfällt dann die Notwendigkeit, einen Termin zu vereinbaren. Allerdings wird es damit noch keinen Normalbetrieb wie in der Zeit vor der Corona-Pandemie geben.

Folgende Regelungen gelten ab Mittwoch, 6. Mai:

  • Anlieferung:  Ohne Termin möglich (bisher war die Terminvereinbarung in jedem Fall zwingend). 
  • Gebühren: Kontaktlose Bezahlung. Bitte ausreichend Münzgeld mitnehmen, damit keine Wechselvorgänge erforderlich sind. Kartenzahlung ist leider nicht möglich.
  • Zufahrt: Es dürfen höchstens zehn Fahrzeuge gleichzeitig auf das Betriebsgelände – entsprechend der Anzahl der aufgestellten Sammelcontainer. In den Fahrzeugen sollen höchstens zwei Personen sitzen. Durch den Entfall der Terminvereinbarung bei weiterhin bestehender Zufahrtsbegrenzung ist zu Stoßzeiten (insbesondere montags, freitags und samstags) mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen. Wer kann, sollte auf andere Zeiten ausweichen.
  • Abfälle: Keine Beschränkung bei der Zahl der Müllarten (bisher durften höchstens zwei Fraktionen angeliefert werden).
  • Schadstoffe: Annahme in haushaltsüblichen Mengen. Anlieferung größerer Mengen oder aus gewerblichen / wirtschaftlichen Betrieben wie vor Corona nach vorheriger Terminabsprache.
  • Verhalten auf dem Betriebsgelände: Beim Entladen der Fahrzeuge und Beladen der Container ist Abstand zu anderen Anliefern und Mitarbeitern zu halten. Das kann auch bedeuten, an einem Container einmal warten zu müssen. Für alle Personen, die sich auf dem Wertstoffhof aufhalten, gilt natürlich die „Masken-Pflicht“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können aufgrund der Abstandsregelung nicht beim Ausladen behilflich sein.

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