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Stadt Dorsten sucht ehrenamtliche Wahlhelfer

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Kommunalwahl am 13. September – Stadt Dorsten sucht ehrenamtliche Wahlhelfer

Die Stadt Dorsten sucht ehrenamtlich tätige Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 13. September sowie für eventuell erforderliche Stichwahlen am 27. September.

Dorsten. Während der Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie wurde in Nordrhein-Westfalen intensiv über Termin und praktische Durchführung der Wahl diskutiert. Am Ende der Debatte wurde entschieden, den ursprünglich geplanten Wahltermin beizubehalten und diese Wahl als persönlichen Urnengang in den Stimmbezirken vor Ort durchzuführen.

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In Dorsten sind darum am 13. und eventuell noch einmal am 27. September insgesamt 44 Wahllokale mit ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern zu besetzen. Für diese Tätigkeit werden wieder Bürgerinnen und Bürger gesucht, die an diesem Tag wahlberechtigt sind und sich als Helfer engagieren möchten.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen und übrigen EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 16 Tagen die (Haupt-)Wohnung im Wahlgebiet, also in der Stadt Dorsten haben.

Wahlhelfer erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit ein sogenanntes Erfrischungsgeld, das bei dieser Wahl deutlich von 30 auf nun 50 Euro erhöht wurde (40 Euro bei einer eventuellen Stichwahl). Das Geld wird am Wahltag im Wahllokal bar ausgezahlt.

Die Wahlvorstände treten am Wahltag um 7.30 Uhr in den Wahllokalen zusammen und gewährleisten den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Zu den Aufgaben gehören unter anderem das Führen des Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der Stimmen. Die Wahlzeit endet um 18.00 Uhr. Anschließend ist die Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahllokal vorzunehmen.

Grundsätzlich sind die Wahlvorstände so besetzt, dass ein Schichtbetrieb möglich ist, das heißt, der eine Teil der „Mannschaft“ sitzt von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Wahllokal, der andere Teil von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Um 7.30 Uhr müssen jedoch zunächst alle Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahllokal erscheinen, um die Wahlhandlung vorzubereiten und die Anwesenheitszeiten abzustimmen. Um 18.00 Uhr zur Auszählung müssen ebenfalls wieder alle anwesend sein.

Bürgermeister Tobias Stockhoff würde es begrüßen, wenn sich viele Dorstenerinnen und Dorstener gerade in den Zeiten der Corona-Pandemie als Wahlhelfer zur Verfügung stellen:

„Auch wenn es nach über 70 Jahren Demokratie scheinbar eine profane Selbstverständlichkeit ist: Die freie und geheime Wahl ist eines der bedeutendsten Bürgerrechte in der Bundesrepublik. Es gehört für mich dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Wahlrecht unmittelbar ausüben können, also am Wahltag, persönlich, in einem Wahllokal in ihrer Nähe. Um das gewährleisten zu können, brauchen wir Wahlhelfer, die einen Tag in den Dienst dieser Demokratie stellen. Sie tragen so dazu bei, dass auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie die Dorstener Bürgerinnen und Bürger frei, geheim, persönlich, aktiv und in ihrem Quartier ihre Stimme abgeben können. Für den notwendigen Infektionsschutz in den Wahllokalen werden wir natürlich Sorge tragen.“

Wer Interesse an der Tätigkeit als Wahlhelfer hat, erfährt mehr durch eine telefonische, schriftliche, persönliche, per E-Mail oder Fax gesendete Anfrage an Dorstens Wahlleiter

Klaus Ihling, Bismarckstraße 5, Raum 9, 46284 Dorsten, Tel.: 0 23 62/ 66 33 40, Fax: 0 23 62/ 66 57 10 E-Mail: [email protected]

Info Kommunalwahl am 13. September 2020:

Gewählt werden an diesem Tag der Bürgermeister der Stadt Dorsten, der Landrat des Kreises Recklinghausen, der Rat der Stadt Dorsten, der Kreistag Recklinghausen sowie erstmals die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhrgebiet (RVR). Sollte bei der Direktwahl des Bürgermeisters oder des Landrates kein Bewerber im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit erhalten, fällt die Entscheidung zwei Wochen später in einer Stichwahl zwischen dem jeweils Erst- und Zweitplatzierten.

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