StartDorstenRathausEinzelhandelskonzept der Stadt Dorsten liegt im Rathaus aus

Einzelhandelskonzept der Stadt Dorsten liegt im Rathaus aus

Veröffentlicht am

Aktualisierte Fortschreibung liegt bis zum 8. August öffentlich im 2. Obergeschoss aus

Dorsten (pd). Im Rahmen einer öffentlichen Auslegung liegt der Entwurf des Einzelhandelskonzepts in der Zeit vom 8. Juli bis einschließlich 8. August 2020 im Rathaus der Stadt Dorsten im 2. Obergeschoss des Haupttreppenhauses während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit.

Die veraltete Datenbasis und veränderte Rahmenbedingungen haben eine Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahre 2017 erforderlich gemacht.

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Das Einzelhandelskonzept soll als freiwillige, vom Rat zu beschließende, Selbstbindung der Stadt eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die Bauleitplanung und die Beurteilung von Vorhaben geben und weiterhin Planungs- und Investitionssicherheit für Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer schaffen.

Mit dem Einzelhandelskonzept legt die Stadt Dorsten ihre grundsätzlichen Entwicklungsziele für den Einzelhandel fest:

  • Erhaltung und Stärkung der vorhandenen zentralen Versorgungsbereiche
  • Sicherung der wohnungsnahen Versorgung des täglichen Bedarfs (Nahversorgung)
  • Orientierung der räumlichen Steuerung des Einzelhandels an der Dorstener Sortimentsliste
  • Schutz gewerblicher Baugebiete vor verdrängenden Einzelhandelsnutzungen.

Im Konzeptentwurf sind die zentralen Versorgungsbereiche in der Stadt und deren Funktion als Haupt-, Neben- oder Nahversorgungszentrum definiert und erläutert. Mit der „Dorstener Liste“ wird festgelegt, welche Sortimente in der Stadt Dorsten als nahversorgungsrelevant, zentrenrelevant und nicht zentrenrelevant einzustufen sind.

Der Konzeptentwurf kann auch auf der städtischen Homepage abgerufen werden unter www.dorsten.de/ Verwaltung/Bauen_und_Wohnen/Bauleitplanung/Aktuelle_Buergerbeteiligung.de.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der Frist beim Planungs- und Umweltamt vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Stellungnahme per E-Mail zu senden an [email protected].

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