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Öffentliche Auslegungen der Stadt Dorsten

Veröffentlicht am

1. Bebauungsplan Dorsten Nr. 181 „Industriepark Große Heide Wulfen

Anlass und Ziel der Planung:

Die Entwicklung des Industrieparks Große Heide Wulfen am Standort der ehemaligen Schachtanlage Wulfen 1/2 soll einen Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels vor dem Hintergrund des Ende
2018 vollendeten Rückzugs des Steinkohlebergbaus aus dem nördlichen Ruhrgebiet leisten. Mit der Bereitstellung von Industrie- und Gewerbeflächen an dem ehemaligen Bergbaustandort sollen neue
Beschäftigungsangebote für den Arbeitsmarkt der Stadt Dorsten sowie der gesamten vom Strukturwandel stark betroffenen Emscher-Lippe-Region entstehen.

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Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 181 „Industriepark Große Heide Wulfen“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Industrie –und Gewerbeflächen in einer angestrebten Größenordnung von mindestens 300 Arbeitsplätzen in verkehrlich guter Anbindung geschaffen. Durch die periphere Lage bestehen ausreichende Abstände zu den nächsten Wohnsiedlungsbereichen.

Die Erschließung erfolgt in Form einer ca. 450 m langen Stichstraße mit Wendeanlage. Auf der südlichen Seite der Dülmener Straße (B 58) wird ein straßenbegleitender Geh- und Radweg hergestellt, der ca. 800 m westlich des Plangebietes im Bereich der Thüringer Straße an den bestehenden Geh- und Radweg angeschlossen wird.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt südöstlich vom Stadtteil Wulfen-Barkenberg, südlich der Dülmener Straße (B 58) auf der Fläche der ehemaligen Schachtanlage Wulfen.

Öffentliche Auslegungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 15.09.2020 bis einschließlich 25.10.2020 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des
Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit. Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per E-Mail an [email protected] zu senden.

Corona-Schutzmaßnahmen:

Für eine persönliche Einsichtnahme in Planunterlagen im Rathaus wird um eine telefonische Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen persönlichen Termin mit dem Bürger vereinbart. Die Beratung und Auskunft erfolgt dann in einem geschützten Raum. Das Tragen zumindest einer behelfsmäßigen Mund-Nase-Abdeckung ist dabei vorgeschrieben.

2. Bebauungsplan Dorsten Nr. 232.2 „Auf dem Beerenkamp / Schwickingsfeld – 2. Abschnitt“

Anlass und Ziel der Planung:

Die vorhandene Wohnbebauung soll durch Einbeziehung der Industriebrache der ehemaligen Metallverarbeitung „Auf dem Beerenkamp 8 – 12“ maßvoll ergänzt und so die Nachfrage an Baugrundstücken der ortsansässigen Bevölkerung gedeckt werden. Gleichzeitig werden eine Bodensanierung und eine geordnete Erschließung gesichert. Vorgesehen ist eine Wohnbaunutzung von Einfamilienhäusern in Form von Einzel- und Doppelhäusern.

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteils Dorsten Feldmark zwischen der Kirchhellener Allee und der Gladbecker Straße.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind die Planunterlagen in der Zeit vom 15.09.2020 bis einschließlich 15.10.2020 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung einsehbar. Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per E-Mail an [email protected] zu senden.

Corona-Schutzmaßnahmen:

Für eine persönliche Einsichtnahme in Planunterlagen im Rathaus wird um eine telefonische Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen persönlichen Termin mit dem Bürger vereinbart. Die Beratung und Auskunft erfolgt dann in einem geschützten Raum. Das Tragen zumindest einer behelfsmäßigen Mund-Nase-Abdeckung ist vorgeschrieben.

 

3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten-Lembeck Nr. 8 „Gewerbegebiet Lembeck-West – 2. Änderung und Erweiterung“

Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes:

Durch den Straßenendausbau im Gewerbegebiet Lembeck West werden neben dem motorisierten Verkehr auch die öffentlichen Räume des ruhenden Verkehrs sowie die Flächen für den Fußgänger klar gegliedert und für ein sicheres Schulwegenetz dauerhaft ausgebaut. In diesem Kontext soll das bisher ungeordnete und zum Teil auch nicht verkehrssichere Parken durch verkehrsbehördliche Reglementierung zukünftig deutlich eingeschränkt werden. Um den Betriebsstandort Raiffeisen Hohe Mark Hamaland eG langfristig zu sichern, wird mit der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Dorsten Lembeck Nr. 8, das Parkraumangebot für Mitarbeiter und Kunden zeitgemäß erweitert. Der Parkplatz wird nicht beschrankt und ist nur für PKW zulässig.

Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche des künftigen Parkplatzes als Schutz – und Trenngrün im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dar. Für die westliche Hälfte des zukünftigen Parkplatzes (Flurstück 91) wird die Anpflanzung von Sträuchern festgesetzt. Darüber hinaus wird der Bereich erhöht. Hier entsteht eine Aufwertung der jetzigen Situation im Sinne eines Schutz- und Trenngrüns in Richtung der Wohnbebauung.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Bereich der 2. Änderung und Erweiterung liegt im Stadtteil Dorsten Lembeck am westlichen Rand des Gewerbegebietes Lembeck West westlich der Straße Am Sägewerk und an der Stichstraße der Straße Am Sägewerk.

Öffentliche Auslegungen

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 15.09.2020 bis einschließlich 15.10.2020 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung einsehbar. Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per E-Mail an [email protected] zu senden.

Corona-Schutzmaßnahmen:

Für eine persönliche Einsichtnahme in Planunterlagen im Rathaus wird um eine telefonische Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen persönlichen Termin mit dem Bürger vereinbart. Die Beratung und Auskunft erfolgt dann in einem geschützten Raum. Das Tragen zumindest einer behelfsmäßigen Mund-Nase-Abdeckung ist vorgeschrieben.

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