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Krankenhausbesucherregel im Kreis Recklinghausen

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Besucher-Stopp mit Ausnahmen im KKRN-Klinikverbund

Kreis Recklinghausen (pd). Ab sofort gilt zunächst bis zum 31. Oktober beim Überschreiten einer 7-Tages-Inzidenz von 35 eine kreisweite Krankenhausbesucherregel (Quelle: Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen Nr. 1252/2020 vom 12. Oktober 2020). Diese Maßnahme dient dem Schutz von Patienten, Besuchern sowie Mitarbeitern und soll die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 eindämmen.

Besuche grundsätzlich verboten

Besuche bei stationären Patienten sind demnach in den vier Krankenhäusern der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH bis auf Weiteres nicht zulässig. Zu den Häusern des KKRN-Klinikverbundes gehören das Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus, das Halterner St. Sixtus-Hospital, das Marler Marien-Hospital sowie das Hertener Gertrudis-Hospital. Ausnahmen stellen folgende Fälle dar:

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  • Patienten, die länger als fünf Tage stationär behandelt werden, dürfen maximal einen Besucher alle fünf Tage für höchstens 30 Minuten empfangen.
  • Patienten, die intensivmedizinisch behandelt werden, können maximal einen Besucher an jedem zweiten Tag für höchstens 30 Minuten empfangen.
  • Kinder, die stationär behandelt werden, können einmal täglich Besuch durch ihre Eltern erhalten.
  • sterbende Patienten können uneingeschränkt besucht werden
  • Patienten, die unter Betreuung stehen, können für die erforderliche Klärung von rechtlichen und medizinischen Fragen Besuch empfangen
  • Patienten können zur Mitteilung schwieriger Diagnosen Besuch erhalten
  • werdende Väter können während der Geburt ihres Kindes anwesend sein und in den folgenden Tagen die Mutter und ihr Neugeborenes besuchen

Krankenhausbesucherregel gilt kreisweit

Sollte unter den genannten Bedingungen ein Besuch möglich sein, muss der Besucher beim Aufenthalt im Krankenhaus einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Weiterhin darf ein Besucher, der Symptome aufweist, die auf eine Coronavirus-Infektion hindeuten, die Krankenhäuser des Klinikverbundes nicht betreten. Für den Besuch Der Patient darf einen einzigen Besucher benennen. Im Ausnahmefall benennt der Patient einen zweiten Besucher als Vertretung. Die Besuchszeiten von 15 bis 20 Uhr bleiben bestehen.

Tests bieten Arztpraxen mit Bereitschaft

Patienten, bei denen Verdacht auf das Coronavirus besteht, setzen sich vorerst telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung. Virus Tests für beispielsweise den Urlaubsort sind möglich. Eine Liste der Arztpraxen mit Testbereitschaft gibt es auf der KKRN-Homepage www.kkrn.de sowie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe www.kvwl.de. Mehr Informationen finden Interessierte auf dem klinikeigenen Facebook- sowie Instagram-Kanal.

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