StartGesundheitCovid-19Corona NRW - Maskenpflicht für alle Schüler ab der 5. Klasse

Corona NRW – Maskenpflicht für alle Schüler ab der 5. Klasse

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Symbolbild: Pixabay

Schulministerin Yvonne Gebauer verschärft Corona-Maßnahmen in Schulen.

Ab Montag startet nach den Ferien wieder die Schule. Angesichts der steigenden Infektionszahlen gibt es ab Mittwoch nun klare Regeln für einen angepassten Schulbetrieb nach den Herbstferien.

In Nordrhein-Westfalen gilt nach den Herbstferien an allen weiterführenden Schulen wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht. Diese Handreichung berücksichtigt auch die jüngsten Empfehlungen des Bundesumweltamtes.

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Die Landesregierung hat klare Regeln für einen angepassten Schulbetrieb nach den Herbstferien festgelegt und die Schulen darüber informiert.

Recht auf Bildung

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit der Wiedereinführung der bereits nach den Sommerferien bewährten Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen tragen wir dem aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehen Rechnung. Wir erhöhen den Schutz für alle am Schulleben Beteiligten und sorgen für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen. Wir knüpfen dabei an die guten Erfahrungen an, mit denen es gelungen ist, seit Beginn des Schuljahres dauerhaft über 98 Prozent der Schüler in Präsenz zu unterrichten. Ich bin überzeugt, dass unsere Schüler mit der Maskenpflicht erneut vorbildlich umgehen werden. Das wird uns helfen, die Schulen offen zu halten und das Recht auf Bildung für alle Schüler zu gewährleisten.“

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht gilt vorerst bis zum Ende des Jahres. Die Regelungen im Einzelnen:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schüler der Jahrgangsstufen 5 und darüber hinaus auch im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
  • Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt die Maskenpflicht unverändert.

Neben der Maskenpflicht leistet auch regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume einen effektiven Beitrag zum Schutz vor dem Coronavirus. Um den Schulen die Praxis vor Ort zu erleichtern, hat das Ministerium für Schule und Bildung gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den kommunalen Spitzenverbänden und der Unfallkasse NRW die Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit COVID-19 auf den aktuellen Stand gebracht und den Schulen als Handreichung zur Verfügung gestellt.

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