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Internetseite zu den Impfmöglichkeiten

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Impfzentrum-Recklinghausen. Foto: Kreis

Der Kreis hat seine Internetseite zu den Impfmöglichkeiten um alle der Verwaltung bekannten Regelungen und Vorgaben ergänzt.

Sie ist direkt aufzurufen unter www.kreis-re.de/coronaimpfung.

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„Den Überblick zu behalten, wer sich wo anmelden kann und wer überhaupt gerade impfberechtigt ist, ist nicht einfach. Ab sofort gibt es alle Erklärungen und die Infos zu häufig gestellten Fragen auf einer Seite“, sagt Landrat Bodo Klimpel.


Derzeit gibt es drei Gruppen, die sich zur Impfung anmelden können: Personen über 80 Jahren, bestimmte Berufsgruppen – eine Auflistung der Berufe gibt es ebenfalls auf der Kreisinternetseite – und Menschen, die aufgrund einer außergewöhnlichen medizinischen Situation dringend vorzeitig geimpft werden müssen (Höchstpriorisierung).

Für jede Gruppe hat das Land einen eigenen Anmeldeweg vorgesehen. Welche Vorgehensweise für welche Gruppe gilt, ist auf der Internetseite beschrieben. Die Einhaltung dieser Verfahrensweisen ist wesentliche Grundlage für die berechtigten Personen, um geimpft zu werden.
Wer sich in einem nicht für die Gruppe vorgesehenen Portal oder unberechtigt angemeldet hat, kann zu dem vereinbarten Termin nicht geimpft werden, da die Impfstoffe entsprechend der Termine und der zugelassenen Personenkreise zur Verfügung stehen.

Keine freie Impfstoff-Wahl

Das Land hat klare Vorgaben gemacht, welche Personengruppe mit welchem Impfstoff zu versorgen ist, es gibt keine freie Impfstoff-Wahl. Derzeit werden alle Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft, Personen ab 65 Jahren in den meisten Fällen mit BioNTech, in einigen Einrichtungen auch mit Moderna.

Verfahrensweise

In den letzten Tagen ist bei der Kreisverwaltung auch eine Flut von Anträgen auf Impfung mit höchster Priorität eingegangen. Ein Großteil dieser Anträge muss abgelehnt werden.

„Anträge auf Höchstpriorisierung, also auf eine vorgezogene, zeitnahe Impfung, können derzeit nur bewilligt werden, wenn es sich um sogenannte Härtefälle handelt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand vor einer Chemotherapie oder einer Organtransplantation steht“, sagt Patrick Hundt, Fachbereichsleiter Soziales und Leiter des Impfzentrums, „diejenigen, die aufgrund von Vorerkrankungen in Prioritätsgruppe 2 aufgeführt sind, werden vom Land gesonderte Impftermine bekommen. Die Verfahrensweise ist aber noch nicht abschließend geklärt.“

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