Straßen- und Wegekonzept in Dorsten: Hier müssen Anwohner/innen für notwendige Bauarbeiten mit bezahlen
Dorsten. Die Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung das Straßen- und Wegekonzept für die Jahre 2020 bis 2025 beschlossen. Darin enthalten sind alle für diesen Zeitraum geplanten Bauarbeiten an Straßen und Wegen, zu deren Finanzierung Anwohner/innen nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) mit zur Kasse gebeten werden.

Das zuständige Tiefbauamt hat in einer Vorlage folgende Straßen aufgeführt, für deren „derzeit vorgesehene grundhafte Erneuerungen oder Verbesserungen an Straßen, Wegen und Plätzen“ eine „Beitragspflicht nach KAG“ besteht.
In 2021:
1. Luisenstraße (Bismarckstraße bis Hammbach), Erneuerung aller Straßenbestandteile
2. Gück-Auf-Straße (Marxstraße bis Sadeckistraße), Erneuerung aller Straßenbestandteile
3. Am Holzplatz (Bahnhofsvorplatz bis Halterner Straße), Erneuerung aller Straßenbestandteile
In 2022:
1. Großer Ring (Hervester Straße bis Wendeanlage Köhler Straße), Erneuerung aller Straßenbestandteile
2. Debbingstraße (Erler Straße bis Lembecker Straße), Erneuerung aller Straßenbestandteile
In 2023:
1. Ortskern Wulfen (Burgring, Matthäusplatz), Erneuerung aller Straßenbestandteile
2. Clemens-August-Straße (Nonnenkamp bis Gahlener Straße), Erneuerung der Fahrbahn
3. Lembecker Straße (Erler Straße bis Debbingstraße), Erneuerung aller Straßenbestandteile
4. Baldurstraße (Pliesterbecker Straße bis Hammbach), Erneuerung aller Straßenbestandteile
5. Am Lipping (Friedrichstraße bis Rosenstraße), Erneuerung aller Straßenbestandteile
In 2024:
1. Marienstraße (Borkener Straße bis Bismarckstraße), Erneuerung aller Straßenbestandteile
2. Zeppelinstraße, Erneuerung aller Straßenbestandteile
3. Sadeckistraße, Erneuerung aller Straßenbestandteile
Bereits im Bau befinden sich:
1. Drossel-/Nachtigallenweg, Erneuerung aller Straßenbestandteile
2. Klosterstraße (Hafenstraße bis Storchsbaumstraße), Erneuerung aller Straßenbestandteile
Anliegerversammlung
Zu diesen beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen soll es „in der Regel noch Anliegerversammlungen geben“, in denen Bürgerinnen und Bürger weitere Informationen bekommen. Die Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept bedeutet nicht, dass die Verwaltung sich bereits so intensiv mit der Straßenausbaumaßnahme befasst hat, dass sie Auskünfte über die Höhe der Straßenausbaubeiträge geben könnte. Konkrete Baukosten können frühestens dann benannt werden, wenn das Planungsausschuss- und Umweltamt eine Vorplanung vorgelegt hat.




























