StartGesundheitCovid-19Gemeinschaftshaus Wulfen ist Corona – Schnelltest - Zentrum

Gemeinschaftshaus Wulfen ist Corona – Schnelltest – Zentrum

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Ab Samstag, 03.04.2021 ab 9 Uhr können Bürger/innen nach einer Terminvereinbarung kostenlose Corona-Schnelltests im Gemeinschaftshaus Wulfen machen.

Testen lassen können sich Personen ohne Symptome nach vorheriger Terminvereinbarung.

Termine können online unter www.erstehilfeausbildung.de Erste-Hilfe-Ausbildung Klaus Sickelmann vereinbart werden oder Telefon (02362) 965 938. Möglich sind Testungen an Karsamstag von 8 bis 17 Uhr. Ostersonntag und Ostermontag wird jeweils von 10 bis 14 Uhr getestet.

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Der Abstrich wird von speziell geschultem Personal genommen. Bei positiven Schnelltest liegt der PCR-Test bereit.

Nach dem Test gibt es ein anerkanntes Zertifikat, auf dem Test-Ergebnis und Zeitpunkt des Schnelltests vermerkt sind.

Sollte ein Schnelltest positiv ausfallen, wird direkt vor Ort der notwendige PCR-Test gemacht und die Person muss sich in Quarantäne begeben.

Die Öffnungszeiten nach Ostern: Montag bis Samstag von 8 bis 16 Uhr und Sonntag von 9 bis 14 Uhr.

Das Unternehmen Klaus Sickelmann hat bereits an der Marler Straße ein Testzentrum eröffnet und nach eigenen Angaben in der ersten Woche bereits 1000 Testungen durchgeführt.

Insgesamt gibt es im Dorstener Stadtgebiet bereits elf Stellen, an denen sich Bürgerinnen und Bürger einmal pro Woche kostenlos testen lassen können.

Teststellen, die in die „Dorstener Liste“ aufgenommen werden möchten, senden bitte eine E-Mail an [email protected] mit Namen, Adresse und Kontaktmöglichkeiten.

Hintergrund: Ergänzend zur Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist im Kreis Recklinghausen am Montag eine Allgemeinverfügung in Kraft getreten, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, trotz eines Inzidenzwerts von über 100 u.a. Handelseinrichtungen (nicht täglicher Bedarf) zu besuchen und körpernahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis.

Hintergrund: Ergänzend zur Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist im Kreis Recklinghausen am Montag eine Allgemeinverfügung in Kraft getreten, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, trotz eines Inzidenzwerts von über 100 u.a. Handelseinrichtungen (nicht täglicher Bedarf) zu besuchen und körpernahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis.

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