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Stadt setzt Strategie zur Bekämpfung der EPS Raupen um

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Eichenprozessionsspinner – Präventive Behandlung von Baumbeständen an städtischen Schulen und Kindertagesstätte in Dorsten

Digitales Meldesystem „Der Raupenmelder“ soll erneut schnellere Abarbeitung gewährleisten

Dorsten (pd). Nach dem überaus starken Befall mit Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS) im Jahr 2019 mit über 1000 abzuarbeitenden Meldungen hat eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe der Stadtverwaltung eine Strategie erarbeitet, wie ab 2020 mit einem ähnlich starken Befall umgegangen werden kann. Diese Strategie hat sich im vergangenen Jahr als durchaus erfolgreich erwiesen, sodass für dieses Jahr eine ähnliche Praxis verfolgt wird.

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Eichenspinnerprozessions-

Naturphänomen und höhere Gewalt

Zur Strategie gehört auch die Erkenntnis, dass es faktisch unmöglich ist, die Beeinträchtigungen durch die Nesselhaare der Raupen im Stadtgebiet vollständig zu beseitigen. Es handelt sich bei den EPS um ein Naturphänomen und um höhere Gewalt. Trotz aller damit verbundenen Belastungen muss das Vorkommen der EPS letztlich hingenommen werden. Eine durch Gesetz oder Rechtsprechung geregelte Verpflichtung, die Raupen zu beseitigen, gibt es weder für öffentliche noch für private Baumbestände.

Gleichwohl ist es das Ziel der Stadt, die Raupen so schnell und umfassend wie möglich zu bekämpfen. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dorsten hat daher der Strategie zur Bekämpfung der EPS-Raupen im Februar 2021 zugestimmt. Beschlussvorlage und Strategie-Papier dazu sind hier vollständig nachzulesen in der Vorlage 377/20 nebst Anlage im Ratsinformationssystem auf www.dorsten.de/eps

EPS-Dorsten

Folgende Maßnahmen greifen danach im Jahr 2021:

  • Für die Bekämpfung der Raupen wurden erneut klare Prioritäten definiert: Das Umfeld von Schulen und Kindertagesstätten hat höchsten Vorrang. Hier wird eine präventive Besprühung durchgeführt. Es folgen Kinderspielplätze, Friedhöfe und das Umfeld von Seniorenheimen. EPS-Befall an diesen Standorten wird immer prioritär abgesaugt.
  • Befälle an Bäumen in Wohngebieten werden erst nach diesen Priorität-Standorten abgesaugt.
  • Außerhalb der geschlossenen Wohnbebauung ergreift die Stadt keine Maßnahmen.
  • Privatleuten wird die Möglichkeit eingeräumt, auf eigene Kosten Maßnahmen zu ergreifen an städtischen Bäumen, die gar nicht oder erst in nachrangiger Priorisierung bearbeitet würden. Dies ist in jedem Fall mit der Grünflächenabteilung der Stadt abzustimmen.
  • Für eine effiziente Kommunikation wurde im vergangenen Jahr der digitale „Raupenmelder“ entwickelt, über den schnell und unmittelbar befallene Bäume gemeldet werden können. Dieses System ermöglicht eine schnelle und direkte Kommunikation mit den Fachfirmen, die mit der Absaugung von Nestern beauftragt werden. Dieser „Raupenmelder“ sollte im Sinne einer schnellen Kommunikation und Abarbeitung bevorzugt von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Abrufbar ist er unter https://eps-raupenmelder.dorsten.de/. Daneben gibt es aber selbstverständlich weiterhin Meldemöglichkeiten per E-Mail und Telefon.

Häufig gestellte Fragen zum EPS beantwortet die Stadt auf einer eigens dafür eingerichteten Internetseite: www.dorsten.de/eps (für Desktop-Computer) oder http://46.4.251.206/dorsten/epsfaq/epsfaqs.html (für Mobil-Geräte optimiert).
Die Fragen und Antworten werden bei Bedarf aktualisiert und ergänzt.

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