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NRW hebt Maskenpflicht im Freien ab Montag weitgehend auf

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Grafik: Pixabay

Sinkende Inzidenzen lassen weitere Öffnungsschritte zu – Maskenfplicht auf Schulgelände im Freien aufgehoben

NRW. Wie das Ministerium heute mitteilt, pass das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzregeln an und hebt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in weiten Teilen auf.

Das gilt auch für Schulhöfe beziehungsweise das Außenschulgelände. Die neuen Regelungen treten zum Montag, 21. Juni 2021, in Kraft.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ab Montag gilt die Grundregel: Draußen muss in der Regel keine Maske getragen werden, es sei denn, man kann die Abstände nicht einhalten. Die weiterhin stark sinkenden Inzidenzen erlauben es uns, diesen Schritt zu gehe“.

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Ab Montag wird NRW voraussichtlich in allen Kreisen und kreisfreien Städten die Inzidenzstufe 1 erreichen. Das sei sehr erfreulich, so Laumann.

Allerdings gibt es doch noch einige Einschränkungen, wo eine Maske getragen werden muss:

Dies geilt vor allem dort, wo viele Menschen zusammenkommen. Hier sei die Maskenpflicht laut Minister Laumann weiterhin das Gebot der Stunde

Darüber hinaus steige die Zweitimpfungsquote zwar rasant, aber noch haben die Bürger in NRW keine Herdenimmunität erreicht. Solange heiße es: Wachsam sein.

Ab dem 21. Juni 2021 gilt die Pflicht zum Tragen einer medezinischen Maske im Freien in Regionen der Inzidenzstufe 1 nur noch da, wo typischerweise wegen hoher Personendichte das Einhalten von Abständen schwerfällt:

  • in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen und Schaltern
  • bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes
  • dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen

Weitere Erleichterungen bedingt durch die positive Entwickelungen bei Inzidenzstufe 1

  • Bei Angeboten wie Fahrschulen etc. ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Es ist keine FFP2-Maske mehr erforderlich.
  • Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen können Mindestabstände aufgehoben werden, sofern negative Testnachweise vorliegen. Somit sind auch Gruppenangebote (beispielsweise Aerobic-Kurse) wieder mit mehr Personen und geringeren Abständen zulässig.
  • Freizeitangebote im Freien (insbesondere Zoos) können wieder ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung wahrgenommen werden.
  • Sitzungen, Tagungen und Kongresse können mit mehr als 1.000 Teilnehmern im Freien stattfinden. In Innenräumen sind Veranstaltungen dieser Größenordnung ab dem 1. September 2021 mit
  • Hygienekonzept wieder erlaubt.


Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei aber die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf.

Schule

Darüber hinaus wird ab 21. Juni 2021 auch für Schulen die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien aufgehoben. Damit entfällt insbesondere für Schülerinnen und Schüler in den Pausen auf dem Schulhof die Maskenpflicht

Im Schulgebäude und im Klassenzimmer gilt die Maskenpflicht unverändert fort. Diese Regelung gilt vorerst bis zu den Sommerferien.

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