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Armbändchen zur Erleichterung des Einkaufs bei 2 G in Dorsten

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Farbiges Armbändchen ab Samstag soll das Einkaufen bei 2 G erleichtern – Die Dorstener Interessengemeinschaft bietet Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit der Stadt ein zusätzliches Angebot an

Ein Armbändchen und den ganzen Tag in der Dorstener Innenstadt damit einkaufen gehen.

Ab Samstag, 11. Dezember, 10 Uhr können alle Kunden in Dorsten sich ein Armbändchen abholen, um damit die 2 G-Regel im Einzelhandel unkompliziert nachzuweisen. Dieses Angebot soll eine Erleichterung der 2 G-Kontrolle für die Händler, aber auch eine Verbesserung des Einkaufserlebnisses für Kundinnen und Kunden darstellen. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot!

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Wo bekomme ich das Bändchen?

Wer solch ein Bändchen möchte, muss vorab den nötigen Impf- bzw. Genesenen-Nachweis zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzuzeigen. Ausgegeben werden die Bänder im Zelt „Winterzauber“ auf dem Dorstener Marktplatz und im „Modehaus Sinn“.

Das Bändchen wird am Handgelenk befestigt und kann nicht, ohne dass es zerstört wird, entfernt werden. Darüber hinaus wechselt es täglich die Farbe, ist fortlaufend nummerierte und mit dem Text DIA-Dorsten versehen.

In Zusammenarbeit mit der Stadt

Bereits seit der Bekanntgabe der neuen Coronaschutzverordnung habe die Dorstener Interessengemeinschaft Altstadt e. V. (DIA), gemeinsam intensiv mit Bürgermeister Tobias Stockhoff und dem Leiter des Ordnungsamtes Christoph Fortmann an einem vereinfachten System zur Identifizierung von 2 G gearbeitet.

Stichprobenartige Kontrollen

Manfred Hürland, Vorstandsmitglied der DIA, verweist darauf, dass die Ausgabe und Nutzung der Armbänder die Gewerbetreibenden nicht von der Pflicht am Eingang eines Ladenlokals entbindet, dennoch zusätzlich die 2 G-Voraussetzungen zu prüfen. „Hierbei ist bei jedem Kunden mit Armband zu kontrollieren, ob das tagesaktuelle korrekte Bändchen vorhanden ist oder ob ein Missbrauch – wie ein zusammengeklebtes Bändchen – vorliegt“, so Hürland.

Trotz Tragen eines Bändchens können sich die Personen auf stichprobenartige Kontrollen von Seiten der Gewerbetreibenden einstellen und müssen gegebenenfalls ihre Ausweispapiere zeigen.

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