StartGesundheitCovid-19Impfzentrum Dorsten: Bis Sonntag kann BioNTech-Impfung garantiert werden

Impfzentrum Dorsten: Bis Sonntag kann BioNTech-Impfung garantiert werden

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Weil das Sonderkontingent aufgebraucht ist, wird ab Montag i. d. R. wieder Moderna verimpft

Vor allem 12- bis 17-Jährige sollten sich daher möglichst am Wochenende impfen lassen Zweitmpfungen für Kinder (bis 11 Jahre) sind von der Beschränkung nicht betroffen

Dorsten (pd). Das Sonderkontingent des Impfstoffs BioNTech, das der Kreis Recklinghausen vor knapp drei Wochen erhalten hat, ist so gut wie aufgebraucht. Das heißt, dass auch im Impfzentrum Dorsten (Auf der Bovenhorst 9, 46282 Dorsten) ab der kommenden Woche in der Regel wieder das Vakzin Moderna verimpft wird – so war es bereits bis zur Sonderlieferung in der Woche vor Weihnachten. Nur bis einschließlich Sonntag (9. Januar) kann das Team des Impfzentrums den Besucherinnen und Besuchern nach entsprechender ärztlicher Aufklärung eine Impfung mit dem Impfstoff BioNTech zusichern.

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Ab Montag (10. Januar) besteht diese Garantie dann nicht mehr, sodass es vorkommen kann, dass 12- bis 17-Jährigen kein BioNTech-Impfstoff im Impfzentrum mehr angeboten werden kann. Nach gesonderter ärztlicher Zustimmung könnte dann nur noch der Moderna-Impfstoff verimpft werden. 18- bis 29-Jährigen kann in der nächsten Woche nach vorherigem ärztlichen Beratungsgespräch eine Impfung mit dem Impfstoff Moderna angeboten werden. Für Personen, die älter als 30 Jahre sind, ist im Impfzentrum Dorsten ab Montag (10. Januar) wieder grundsätzlich der Impfstoff Moderna vorgesehen.

Lisa Föcker, Leiterin des Dorstener Impfzentrums, empfiehlt daher vor allem dem Personenkreis von 12 bis 17 Jahren, das Impfzentrum im Treffpunkt Altstadt bis einschließlich Sonntag (9. Januar) zu besuchen. Vorausgesetzt, zwischen der ersten und zweiten Impfung bzw. der zweiten und dritten Impfung besteht der zwingend notwendige zeitliche Mindestabstand. „In keinem Fall können hier Ausnahmen gemacht werden“, stellt Lisa Föcker klar.

Zur Info:

Impfstoff BioNTech: Zwischen der ersten und zweiten Impfung müssen drei Wochen vergangen sein, wenn der Erstimpfstoff BioNTech war. Zwischen der zweiten und dritten Impfung müssen drei Monate vergangen sein.

Impfstoff Moderna: Zwischen der ersten und zweiten Impfung müssen vier Wochen vergangen sein, wenn der Erstimpfstoff Moderna war. Zwischen der zweiten und dritten Impfung müssen drei Monate vergangen sein.

Auch Bürgermeister Tobias Stockhoff rät: „Wenn zwischen den Impfungen ausreichend Abstand besteht, lassen Sie sich am heutigen Freitag, am Samstag oder am Sonntag im Impfzentrum Dorsten impfen.“ Er ergänzt: „Weder wir als Stadt Dorsten, noch der Kreis Recklinghausen haben leider Einfluss darauf, welche Art von Impfstoff uns geliefert wird.“

Hinweis: Die Zweitimpfungen für Kinder (5 bis 11 Jahre), die ab dem heutigen Freitag (7. Januar) vorgenommen werden, sind von diesen Beschränkungen ausgenommen. „Für alle rund 600 Kinder, die einen Zweitimpftermin bei uns im Impfzentrum haben, steht entsprechender Kinderimpfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung“, sagt der Bürgermeister. Mit weiteren Terminen für Kinder-Erstimpfungen ist voraussichtlich Mitte Januar zu rechnen.

Bis Sonntag ist ein Besuch des Impfzentrums Dorsten auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Das Angebot gilt am Freitag, Samstag und Sonntag von 11 bis 17 Uhr. Auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Dorsten wohnen, sind herzlich eingeladen, sich impfen zu lassen.

Empfohlen wird weiterhin, dass die Bürgerinnen und Bürger für den Zeitraum zuvor Termine buchen – im Terminportal auf www.dorsten.de/impfzentrum, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Auch am Samstag und am Sonntag gibt es noch freie Termine. Bei einer Impfung ohne Termin kann es hingegen zu Wartezeiten kommen.

Ins Impfzentrum mitzubringen sind:

· Personalausweis oder vergleichbarer Identitäts-Nachweis

· Impfausweis, soweit vorhanden

· Krankenversicherungskarte, soweit vorhanden

· Bei einer Zweitimpfung: Impfunterlagen

· Bei einer Impfung nach einer Corona-Erkrankung ein Nachweis über die Erkrankung

Sowohl bei der ersten als auch bei der dritten Impfung („Booster“) müssen jeweils neue Unterlagen ausgefüllt werden. Diese erhalten Sie im Impfzentrum.

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