Was bedeutet die große Anzahl von Geflüchteten für die Kommunen? Wie bereiten sie sich auf weitere Neuankömmlinge vor und was muss alles bedacht werden? Bei einem Pressetermin stellten Entscheidungsträger nun die weitere Vorgehensweise vor.
Etwa 1850 Flüchtlinge aus der Ukraine sind mittlerweile in den Städten des Kreises Recklinghausen angekommen. Insgesamt 2408 von 2844 Plätzen in den städtischen Unterkünften sind Stand 22. März belegt, Tendenz steigend. Die Anzahl von Unterbringungsmöglichkeiten wird konsequent erhöht. Im Kreis Recklinghausen wurde dazu ein eigener Krisenstab unter Leitung von Fachbereichsleiter Dominik Schad gebildet.
Wie angespannt die Situation in den Städten mittlerweile ist, beschreiben die Bürgermeister Christoph Tesche (Recklinghausen) und Rajko Kravanja (Castrop-Rauxel). Tesche: „Täglich kommen neue Flüchtlinge an. Die aktuell bestehenden Kapazitäten in Recklinghausen sind nahezu ausgeschöpft. Wichtig ist, dass der Zustrom der Flüchtlinge nicht weiter unkontrolliert erfolgt, sondern auf alle Kommunen gleichermaßen aufgeteilt wird.“ Dabei arbeiten die Städte des Kreises eng zusammen. Seit dieser Woche gibt es zudem ein vom Land gesteuertes Verfahren, bei dem den Kommunen gemäß eines festgelegten Schlüssels Personen zugewiesen werden, die untergebracht werden müssen.
Neben den vielen kleineren Einrichtungen sieht die Planung des Landes vor, dass zwei weitere Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) in Recklinghausen und Castrop-Rauxel eingerichtet werden.
Sporthalle wird Puffereinrichtung für Flüchtlinge
Alle Geflüchteten, die in Nordrhein-Westfalen ankommen, werden zunächst in den ZUEs des Landes untergebracht. Von dort aus werden sie auf die Städte verteilt. Sollte es dazu kommen, dass das Land einer Kommune Geflüchtete zuweist, die von der jeweiligen Stadt nicht sofort untergebracht werden können, springt der Kreis im Rahmen seiner bestehenden Möglichkeiten mit seiner sogenannten „Puffereinrichtung“ kurzfristig ein. Diese wird derzeit in der Sporthalle des Kuniberg-Berufskollegs in Recklinghausen eingerichtet und soll zu Beginn der kommenden Woche einsatzbereit sein. Die Einrichtung bietet dann Schlafplätze für etwa 120 Personen. Betrieben wird sie durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB).
Neben der Unterbringung der Geflüchteten spielen aktuell vor allem Gesundheitsthemen eine wichtige Rolle. So werden auf Weisung des Gesundheitsamts alle Personen auf das Coronavirus getestet, bevor sie in Unterkünfte einziehen können. In den großen Einrichtungen finden darüber hinaus regelmäßige Testungen durch das Deutsche Rote Kreuz statt. Für Corona-infizierte Personen organisiert der Kreis aktuell eine zusätzliche Unterbringungsmöglichkeit im Kreisgebiet, um das Virus bestmöglich aus den Gemeinschaftsunterkünften fernzuhalten.

Mobile Impfangebote und Tuberkulose-Untersuchung
Die Impfung gilt in Deutschland – nicht erst seit der Coronapandemie – als eine der effektivsten und wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Aus diesem Grund sollen wichtige Impfungen auch kurzfristig den Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind, angeboten werden. Die ersten mobile Impfaktionen fanden bereits in städtischen Unterkünften in Recklinghausen statt. Auch in den ZUEs des Landes wird es Impfangebote geben.
Der Kreis Recklinghausen hält es außerdem für notwendig, die Kriegsflüchtlinge neben der Corona-Schutzimpfung mit weiteren Impfungen zu versorgen. Dazu zählen der 4-fach-Impfstoff gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung und Keuchhusten sowie die Masern-Mumps-Röteln Impfung. „Wir bieten den Geflüchteten bei unseren mobilen Impfaktionen somit drei verschieden Impfungen an. Dies ist wichtig, um die Menschen vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen, und gleichzeitig zu verhindern, dass Krankheiten wieder ausbrechen, die bei uns nahezu verschwunden sind“, fasst KoCI-Chef Patrick Hundt zusammen. Für die Impfungen konnte unter anderem medizinisches Personal gewonnen werden, das Ukrainisch spricht. Finden Impfungen ohne Beteiligung dieser statt, kümmert sich die Verwaltung um Übersetzer.
Verpflichtend ist in Gemeinschaftsunterkünften außerdem die Untersuchung auf Tuberkulose (TBC). Diese wird derzeit von Ärzten des Gesundheitsamtes in Kooperation mit niedergelassenen Ärzten und Kliniken durchgeführt. Tuberkulose ist eine der weltweit häufigsten Infektionskrankheiten. Die Krankheit wird durch Bakterien hervorgerufen, die meist die Lunge befallen, aber auch andere Organe angreifen können. „In Gemeinschaftseinrichtungen, in denen viele Menschen längere Zeit auf engem Raum unterkommen, ist das Risiko einer Ansteckung am größten. Das soll durch die Untersuchung verhindert werden“, berichtet Schad.

Registrierung, Hilfsangebote und Schulpflicht
Jeder Flüchtling, der im Kreis Recklinghausen unterkommt, muss von der kommunalen Ausländerbehörde registriert werden. Das gilt auch für diejenigen, die in privaten Wohnungen oder Häusern untergekommen sind. „Wichtig ist das aus mehreren Gründen. Nur wer als Flüchtling registriert ist, erhält Zugang zu medizinischer Versorgung oder auch zum Arbeitsmarkt. Für Kinder gilt nach der Registrierung die Schulpflicht. Damit die Kinder zur Schule gehen können, müssen sie bei der Ausländerbehörde anerkannt sein“, erläutert Dominik Schad.
Unterstützung für den Einstieg und die Vermittlung zur entsprechenden Schule bieten die sogenannten Seiteneinsteigerberater. Diese sind meist Teil der städtischen Schulämter. Koordiniert werden sie vom Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Recklinghausen.
Das Kommunale Integrationszentrum unterstützt mit seinem „Sprachmittler-Pool“ darüber hinaus bei sprachlichen Hürden. So können Sprachmittler beispielsweise helfen, kommunikative Barrieren bei Behördenangelegenheiten, im Bereich Schule und Bildung oder in anderweitigen öffentlichen und sozialen Einrichtungen zu überwinden. Aktuell befinden sich knapp 50 ehrenamtliche Sprachmittler für Ukrainisch im Pool, weitere Freiwillige werden zeitnah geschult.
Mitgebrachte Haustiere
Eine weitere Herausforderung stellen Haustiere dar, die die Menschen bei ihrer Flucht nach Deutschland mitbringen, da es in der Ukraine immer wieder Fälle von Tollwut gibt. Deutschland hingegen gilt als tollwutfrei. Besonders Hunde, Katzen und Frettchen müssen deshalb unbedingt durch einen Tierarzt untersucht und gegen Tollwut geimpft werden.
Neben Untersuchung und Impfung gebe es außerdem strenge tierseuchenrechtliche Bestimmungen für die Tiere. Darunter eine Quarantänepflicht: Die Tiere dürfen keinen Kontakt zu anderen Tieren oder fremden Menschen haben. Aufgrund der besonderen Krisensituation haben sich die Bundesländer in Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut mittlerweile auf ein erleichtertes Verfahren bei der Einführung von Haustieren aus der Ukraine geeinigt. Wer einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen mitgebracht hat, muss sich schnellstmöglich mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen. Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen ist telefonisch über die Telefonnummern 02361 532125 oder per E-Mail an [email protected] zu erreichen.
Eine besondere Herausforderung ist die gesetzliche Vorgabe, dass in größeren Gemeinschaftseinrichtungen keine Tiere gehalten werden dürfen. Das Land hat zugesagt, ein Netzwerk von privaten Organisationen und Verbänden, die alternative Unterbringungsmöglichkeiten bei Privatpersonen zur Verfügung stellen können, aufzubauen. Ähnliche Angebote gibt es bereits in einigen Städten des Kreises.




























