StartNRWLand NRW stellt 220 Millionen Euro für Schutzsuchende zur Verfügung

Land NRW stellt 220 Millionen Euro für Schutzsuchende zur Verfügung

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Ministerin Ina Scharrenbach: 220 Millionen Euro – Wohnraumoffensive für Schutzsuchende aus der Ukraine kommt auch Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen zu Gute

Angesichts der weiteren Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ruft die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Wohnraumoffensive für Schutzsuchende ins Leben.

Zum einen stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen 20 Millionen Euro aus Landesmitteln für Zuschüsse für die Herrichtung und den Ankauf von Zweckbindungen für kurzfristig nutzbaren Wohnraum zur Verfügung. Damit können Privateigentümer oder Wohnungsunternehmen ungenutzte Wohnungen oder leerstehende Immobilien in Stand setzen und ukrainischen Geflüchteten zur Verfügung stellen.

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Zum anderen werden 200 Millionen Euro als zinsgünstige Darlehen mit erhöhten Tilgungsnachlässen über die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt, um neuen Wohnraum zu schaffen.

Wohnraum für Flüchtlinge mobilisieren

„Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es, ungenutzten Wohnraum für Schutzsuchende aus der Ukraine zu mobilisieren. Vielfach kommen die vor dem Krieg in der Ukraine zu uns geflüchteten Frauen und Kinder privat unter: Das ist ein großartiges Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger. Mit der neuen Förderung zur Mobilisierung von Wohnraum nimmt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gezielt leerstehende Wohnungen in den Blick, um sie für Wohnzwecke wieder zu mobilisieren oder es können neue Wohnungen gebaut werden. Die Wohnraumoffensive für Schutzsuchende kommt damit allen Menschen in Nordrhein-Westfalen zu Gute“, erklärt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Nachhaltige spätere Vermietbarkeit sichergestellt

Die Förderung richtet sich an private Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Investoren. Die Förderung ist so flexibel wie möglich gestaltet, ohne die nötigen Standards wie beispielsweise Barrierefreiheit und energetische Aspekte außer Acht zu lassen. Damit wird eine nachhaltige Vermietbarkeit der Wohnungsbestände für die Zukunft sichergestellt.

Für die Herrichtung von Wohnraum gilt eine Belegungsbindung von drei Jahren (plus Verlängerungsoption für zweimal ein Jahr). Für den Ankauf von Zweckbindungen gilt eine Frist von fünf Jahren für ukrainische Schutzsuchende. Die Mietpreisbindung im Wohnungsneubau beträgt im ländlichen Raum 5,90 Euro/m² und in den Städten bis 7 Euro/m².

Die Belegungsbindung beträgt hier 25 oder 30 Jahre. Die Nachnutzung der Wohnungen im Rahmen der regulären Wohnraumförderung ist gegeben.

Anträge für eine Förderung sind direkt bei der örtlichen Bewilligungsbehörde der Wohnraumförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zu stellen.

Weitere Informationen und die Richtlinie finden Sie auf der Seite des Ministeriums unter: www.mhkbg.nrw

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