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Frust beim Glasfaserausbau

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Der Plan der Bundesregierung, alle Haushalte bis 2030 mit Glasfaser auszustatten, hat bis jetzt noch nicht den gewünschten Effekt. Viele Bürger sind von den merkwürdigen Vertriebsmethoden der Glasfaser Anbieter verärgert. Was man zum Glasfaserausbau wissen sollte und man sich vor ungewollten Vertragsabschlüssen schützt.

Bis 2030 sollen nach den Plänen der Bundesregierung alle Haushalte mit schnellem Internet über eine Glasfaserleitung ausgestattet sein. In NRW sind bisher nur knapp ein Viertel aller Haushalte an das Glasfasernetz angeschlossen. Bis jetzt stockt der Glasfaserausbau also.

Die merkwürdigen Methoden der Telekommunikationsunternehmen

Um Kunden vom Glasfaserausbau zu überzeugen, gehen viele Unternehmen von Tür zu Tür und werben für ihr Angebot. Teils mit merkwürdigen Methoden, wie zunehmende Beschwerden bei der Verbraucherzentrale NRW zeigen. „Verbraucher berichten, dass sie in den Verkaufsgesprächen schlecht informiert und teils sogar unter Druck gesetzt werden, sofort einen Vertrag zu unterschreiben“, sagt Ruth Pettenpohl, Leiterin der Dorstener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW. „Außerdem beobachten wir, dass Trittbrettfahrer ihr Unwesen treiben“, so Pettenpohl weiter.

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Verbraucherzentrale
Die beiden Beraterinnen Ruth Pettenpohl (links) und Sonja Lichtenberg (rechts) der Dorstener Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale NRW. Foto: Archiv

Ist ein Glasfaseranschluss überhaupt sinnvoll?

Viele fragen sich, warum sie überhaupt einen Glasfaseranschluss ins Haus legen lassen sollten. Fakt ist, dass der Bandbreitenbedarf im Laufe der Jahre stetig gewachsen ist. Während vor 20 Jahren noch 1 bis 2 MBit pro Sekunde vollkommen ausreichten, um E-Mails zu schreiben oder etwas zu recherchieren, benötigen heutige Anwendungen, wie Streaming-Dienste oder Social-Media-Plattformen, eine deutlich höhere Bandbreite. Auf lange Sicht setzt sich dieser Trend fort und ein Glasfaserausbau ist daher unumgänglich. Wer also die Möglichkeit hat, einen Glasfaseranschluss ins Haus legen zu lassen, sollte dies tun. Ein späterer Entschluss könnte zu höheren Kosten führen.

Was ist ein „echter“ Glasfaseranschluss?

Vertriebsmitarbeiter von Telekommunikationsunternehmen versuchen immer wieder, herkömmliche Kabelanschlüsse als „Glasfaser“ zu verkaufen. Hierbei verwenden sie häufig Marketingbegriffe wie „Kabel-Glasfaser“, „Koax-Glasfaser-Technologie“ oder auch „Gigabit-Anschluss“. Ein echter Glasfaseranschluss geht bis in die Wohnung und trägt den Namen „Fiber to the home“ (zu Deutsch: „Glasfaser nach Hause“). Andere Angebote wie „Fiber to the curb“ („bis an den Bordstein) oder „Fiber to the building“ („bis in den Keller eines Gebäudes“) greifen auf den letzten Metern weiterhin auf Kupferkabel zurück, was die schnelle Glasfaser-Geschwindigkeit ausbremst.

Was ist eine Ausbauquote?

Anbieter bauen vielfach nur dann aus, wenn ein gewisser Prozentsatz der Haushalte in einer Straße oder einem Wohnviertel entsprechende Verträge vor Beginn des Ausbaus abschließt. Wenn diese Quote nicht erreicht wird, werden die Verträge meist storniert. Vor Vertragsschluss sollte also geprüft werden, wann die Mindestvertragslaufzeit beginnt und was passiert, wenn nicht ausgebaut wird. Wird der Vertrag automatisch storniert? Oder nur für einen eventuell späteren Ausbau „auf Eis“ gelegt? In diesem Fall sollte man prüfen, ob man vom Vertrag zurücktreten kann, wenn endgültig klar ist, dass ein Glasfaserausbau nicht oder zu einem verspäteten Zeitpunkt stattfinden wird.

Welcher Tarif ist für mich sinnvoll?

Je nach persönlichen Nutzungsgewohnheiten kann der individuelle Bedarf stark variieren. Die meisten Anbieter werben meist mit hohen Bandbreiten im Download und Upload. Wer unsicher ist, wie viel Leistung man benötigt, sollte bei Vertragsschluss im Zweifelsfall eher auf eine etwas niedrigere Bandbreite zurückgreifen. Wenn diese letztlich nicht ausreicht, lässt sich bei fast allen Anbietern eine Höherstufung vornehmen – auch während der Vertragslaufzeit. Wer hingegen zu Beginn einen „überdimensionierten“ Tarif wählt, bekommt eine niedrigere Bandbreite meist erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Vorsicht ist bei vermeintlichen Einheitspreisen für alle Bandbreiten geboten: Erst im Kleingedruckten wird klar, dass sich der Preis nach drei, sechs, neun oder zwölf Monaten deutlich erhöht.

Glasfaser-Vertrag widerrufen oder kündigen, geht das?

Wurde der Vertrag an der Haustür, am Telefon oder im Internet geschlossen, hat man grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dies gilt auch für Verkaufsaktionen zum Beispiel vor dem Supermarkt oder auf dem Marktplatz. Wurde der Vertrag hingegen im Ladengeschäft des Anbieters geschlossen, kann er nicht widerrufen werden. Ob eine Kündigung vor Beginn des Ausbaus möglich ist, hängt von den entsprechenden Kündigungsklauseln ab.

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