Amerikanische Faulbrut bei einem Bienenvolk in Herne festgestellt. Veterinäramt legt Sperrbezirk fest. Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden.
In einem Bienenstand in Herne ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtstierärztlich festgestellt worden. Dabei handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie ist für den Menschen ungefährlich, allerdings verbreitet sich die bakterielle Krankheit schnell von einem Bienenvolk zum anderen. Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen, das auch für die Stadt Herne zuständig ist, hat daher Maßnahmen angeordnet, mit denen eine Weiterverbreitung der Amerikanischen Faulbrut verhindert werden soll.
Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung sieht einen Sperrbezirk im Radius von einem Kilometer um den betroffenen Bienenstand vor. Für den Sperrbezirk gilt, dass alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut untersucht werden müssen. Diese Untersuchungen sind von Bienensachverständigen durchzuführen, die vom Veterinäramt dafür bestimmt worden sind. Sie müssen Futterkranzproben nehmen, die dann auf Amerikanische Faulbrut untersucht werden.
Bewegliche Bienenständen nicht vom Standort entfernen
Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Außerdem dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die Allgemeinverfügung sowie eine interaktive Karte sind auf der Internetseite der Stadt Herne (www.herne.de) und auf der Seite des Kreises Recklinghausen hinterlegt (www.kreis-re.de/tierseuchen).