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Aufhebung Bebauungsplan Gewerbegebiet Wulfen-Mitte

Veröffentlicht am

Öffentliche Auslegung

Aufhebung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 47 „Gewerbegebiet Wulfen-Mitte“

Anlass und Ziel der Planung:

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Aufgrund verschiedener Änderungen und der Überplanung durch den Bebauungsplan Do 184 „Gewerbegebiet Thüringer Straße“ empfiehlt sich die Aufhebung des Bebauungsplanes Do 47, da die nur noch fragmentarisch bestehende Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen kann und die Zielsetzungen des Bebauungsplanes bereits realisiert wurden.

Im Plangebiet ist die Bebauung mit Gewerbebetrieben entsprechend dem rechtsgültigen Bebauungsplan bereits großflächig realisiert.

Insbesondere im östlichen und südöstlichen Gebiet haben sich flächenintensive Betriebe angesiedelt. Im südwestlichen Planbereich besteht zwischen der Frankenstraße im Süden und der Thüringer Straße im Norden landwirtschaftliche Nutzung mit großflächigem Ackerbau fort, wenngleich der rechtsgültige Bebauungsplan auch für diesen Bereich die Nutzung als Gewerbegebiet festsetzt. Außerdem befinden sich im Westen und Osten des Plangebietes weitere Landwirtschafsflächen sowie kleinere Restwaldflächen.

Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 47 „Gewerbegebiet Wulfen-Mitte“ greift weiterhin der bereits rechtsgültige Bebauungsplan Dorsten Nr. 184 „Gewerbegebiet Thüringer Straße“, der die Belange der Bebauung und städtebaulichen Ordnung im Gewerbegebiet regelt.

Insbesondere im Osten unterliegen großflächige landwirtschaftliche Bereiche nicht dem Bebauungsplan Dorsten Nr. 184 „Gewerbegebiet Thüringer Straße“, so dass sie zukünftig unbeplant sind und wieder dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzurechnen sind. Sie unterliegen damit wieder den Instrumenten des Freiraumschutzes, indem der Flächennutzungsplan hier großflächig „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. kleinflächig „Wald“ und „Schutz und Trenngrün“ darstellt und gewährleisten damit weiterhin die städtebauliche Entwicklung und Ordnung.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der aufzuhebende Bebauungsplan liegt im Stadtteil Dorsten Wulfen, unmittelbar südlich der Dülmener Straße (B 58) und westlich des Marler Damms (K 5). Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind aus dem Übersichtsplan ersichtlich.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 12.07.2019 bis einschließlich 12.08.2019 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit. Unter anderem können eingesehen werden: Übersichtsplan, der Bebauungsplanentwurf zur Aufhebung, Textliche Festsetzungen und Umweltbericht.

Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de unter „Aktuelles“ oder unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.

Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter dem Link https://www.dorsten.de/Verwaltung/Rathaus/Amtsblatt.asp abrufbar.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per E-Mail an [email protected] zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

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