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Bebauungsplan Auf dem Beerenkamp/Schwickingsfeld

Veröffentlicht am

Bebauungsplan Dorsten Nr. 232.2 „ Auf dem Beerenkamp/Schwickingsfeld – 2. Abschnitt“ liegt aus

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mit dem Bebauungsplan 232,2 „Auf dem Beerenkamp/Schwickingsfeld – 2. Abschnitt“ soll die vorhandene Wohnbebauung durch Einbeziehung der Industriebrache der ehemaligen Metallverarbeitung „Auf dem Beerenkamp 8 – 12“ maßvoll ergänzt und so die Nachfrage an Baugrundstücken der ortsansässigen Bevölkerung gedeckt werden.

Gleichzeitig werden eine Bodensanierung und eine geordnete Erschließung gesichert. Die so reaktivierten Flächen sollen einer Wohnbaunutzung im Einfamilienhausbereich für ca. 28 Wohneinheiten zugeführt werden. Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteils Dorsten Feldmark zwischen der Kirchhellener Allee und der Gladbecker Straße.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Planungs- und Umweltamt der Stadt Dorsten teilt mit, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Planunterlagen in der Zeit vom 09.08.2019 bis einschließlich 09.09.2019 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden eingesehen werden können.

Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de unter „Aktuelles“ oder unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.

Die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Amtsblatt der Stadt Dorsten stehen unter dem Link https://www.dorsten.de/Verwaltung/Rathaus/Amtsblatt.asp zur Verfügung.

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme per E-Mail an [email protected] zu senden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

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