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Bescheide über Grundbesitzabgaben kommen

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Bescheide über Grundbesitzabgaben werden in der kommenden Woche versandt. Wer Einwendungen gegen den Bescheid hat, kann Widerspruch erheben

Bei Unstimmigkeiten bittet die Stadt Dorsten um Kontaktaufnahme per E-Mail oder Fax

Dorsten (pd). Die Stadtverwaltung Dorsten wird in der kommenden Woche etwa 29 000 Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2021 versenden. Der Versand erfolgt in diesem Jahr zwei Wochen früher als in den vergangenen Jahren.

Daher sind nur Vorgänge berücksichtigt worden, die bis zum 17. Dezember 2020 bearbeitet werden konnten. Zu Anträgen oder Mitteilungen, die nach dem 17. Dezember 2020 eingegangen sind, werden ab dem 22. Januar 2021 Änderungsbescheide versandt.

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Wer Einwendungen gegen den Bescheid hat, kann Widerspruch erheben. Die Frist hierfür beträgt einen Monat. Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide.

In vielen Fällen können Unstimmigkeiten allerdings ohne förmlichen Widerspruch und unbürokratisch behoben werden. Wer das Gefühl hat, dass Daten durch Missverständnis, Rechenfehler, Zahlendreher oder aufgrund einer anderen offenbaren Unrichtigkeit falsch sind, sollte Kontakt mit der Steuerabteilung aufnehmen.

Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Stadt Dorsten darum, von persönlichen Vorsprachen abzusehen und sich telefonisch oder per E-Mail an [email protected] oder via Fax an 02362 / 66 57 22 zu melden.

Die Mitarbeiter werden die Anfragen möglichst schnell beantworten. Bis zum Eingang einer Antwort können jedoch einige Tage vergehen. Hierfür bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Verständnis.

Zur Zahlung der Abgaben sollte der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat gegeben werden. Dann werden fällige Beträge fristgerecht eingezogen.

Mahn- und Vollstreckungsgebühren

Bei verspäteten Zahlungen entstehen Mahn- und Vollstreckungsgebühren sowie Säumniszuschläge (1% pro Monat) nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Bürger sich aufgrund besonderer Umstände außerstande sehen, binnen der Frist zu zahlen, können sie einen Stundungsantrag stellen. Ein solcher Antrag ist vor Fälligkeit einer Zahlung einzureichen, Umstände für Zahlungsschwierigkeiten sind darzulegen und nachzuweisen. Wer bereits ein Lastschriftmandat erteilt hat, findet dazu die Angaben auf dem Abgabenbescheid.

Auf www.dorsten.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger Informationen zu den einzelnen Abgaben.

Eine Übersicht in Kürze:

  • Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B bleiben gegenüber 2020 unverändert.
  • Die Müllgebühren für die Restmüllabfuhr haben sich nicht geändert.
  • Die Abwassergebühr für Schmutzwasser ist um 5 Cent auf bei 2,27 Euro je Kubikmeter Abwasser gestiegen.
  • Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser konnte dagegen um 15 Cent auf 0,82 € je Quadratmeter Fläche gesenkt werden.
  • Die Straßenreinigungsgebühren für die Sommerwartung sind unverändert. Die Gebühr für den Winterdienst ist gesunken.
  • Die Gebühren für die Gewässerunterhaltung haben sich ebenfalls reduziert.

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