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Bürgerbudget der Stadt Dorsten – Sonderlösung

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Foto: Harry Strauss auf Pixabay

Für das Verfahren zur Entscheidungsfindung gibt es wegen der Corona-Pandemie eine Sonderlösung

Dorsten (pd). In Zeiten der Corona-Pandemie finden keine Stadtteilkonferenzen statt. Aus diesem Grund können auch die sonst üblichen öffentlichen Abstimmungen über Anträge an das Bürgerbudget nicht durchgeführt werden.

Für das Jahr 2020 liegen noch vier Anträge aus den Stadtteilen Holsterhausen, Östrich und Lembeck vor, über die noch nicht abgestimmt wurde. Zur Entscheidungsfindung führt die Stadt Dorsten ersatzweise folgendes Sonderverfahren durch:

  • Alle Anträge entsprechen der Richtlinie der Stadt Dorsten zum Bürgerbudget und sind förderfähig.
  • Im Bürgerbudget 2020 stehen ausreichend Mittel für alle vorliegenden Anträge zur Verfügung.
  • Die Stadt Dorsten ist laut der Richtlinie berechtigt, eine Förderentscheidung zu treffen, wenn eine Abstimmung in den Stadtteilkonferenzen nicht vorgenommen wird. Da dies aufgrund der Corona-Pandemie in ausgeprägter Weise nicht möglich ist, soll eine ersatzweise Entscheidung vorgenommen werden. Dies geschieht ausdrücklich als Ausnahmeverfahren.
  • Die Stadt Dorsten hat die Absicht, alle beantragten Förderungen zu gewähren.

Bürgerbudget: Die Möglichkeit des Mitwirkens:

  • Die Anträge werden auf www.dorsten.de und auf Internetseiten der jeweiligen Stadtteile mit Texten und Fotos vorgestellt.
  • Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich an der Entscheidung über Anträge aus dem Stadtteil beteiligen, in dem sie wohnt oder tätig ist, und zwar wie folgt:
  • Interessierte können die Projektbeschreibung aus Ihrem Stadtteil lesen und sich eine Meinung bilden. Möchten Sie sich für die Förderung des Projektes aussprechen, brauchen sie nichts weiter zu tun. Haben sie deutliche Bedenken gegenüber dem Projekt, können sie Ihre Bedenken bis einschließlich 10.12.2020 an [email protected] übermitteln.
  • Sollten nachvollziehbar dringende Bedenken eingehen, wird die Stadt Dorsten die Förderung noch einmal überprüfen.
  • Die Entscheidung für alle Anträge wird nach dem 10. Dezember zeitnah bekanntgegeben.

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