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Corona-Impfung: Terminvergabe beginnt am 25 Januar

Veröffentlicht am

Nach den Alten- und Pflegeheimen können nun in der nächsten Runde Bürger ab 80 Jahre einen Termin vereinbaren. Informationsschreiben für 300.000 berechtigte Senioren ab 80 gehen jetzt raus.

Dortmund. Nach den Corona-Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen über die mobilen Teams startet bald auch die Arbeit in den 27 Impfzentren in Westfalen-Lippe:

Laut NRW-Gesundheitsministerium wird es in ganz Nordrhein-Westfalen am 1. Februar soweit sein. Geimpft werden hier zunächst Bürger, die 80 Jahre oder älter sind und einen Termin vereinbart haben. Die Kommunen werden im Auftrag von Karl-Josef Laumann, NRW-Gesundheitsminister, in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben an die mehr als 300.000 Impfberechtigten in Westfalen-Lippe verschicken.

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Die Terminvergabe erfolgt online und telefonisch ab Montag, 25. Januar, 8 Uhr:

In Westfalen-Lippe können impfberechtigte Bürger online unter www.116117.de einen Termin vereinbaren.

Darüber hinaus wird auch eine telefonische Terminvergabe unter den kostenfreien Telefonnummern 116 117 sowie ausschließlich in Westfalen-Lippe auch unter 0800 116 117 02 möglich sein.

Wichtig: Es sind zunächst ausschließlich diejenigen Bürger berechtigt einen Termin zu vereinbaren, die das Informationsschreiben erhalten haben! Eine Terminvergabe vor dem 25. Januar findet nicht statt, es gibt auch keine Wartelisten!

Soviele Termine, wie Impfstoff da ist

„Um es noch einmal klar und deutlich zu sagen: Wir können nur so viele Termine vergeben, wie Impfstoff da ist – und dieser ist im Moment begrenzt. Das sollte aber nicht zu Frust oder gar Verunsicherung unter den Bürgerinnen und Bürgern führen. Jeder, der möchte, wird geimpft – nur eben nicht alle auf einmal. Es ist wichtig, dass die Menschen bei allem Enthusiasmus, der durch die zugelassenen Impfstoffe in der Gesellschaft entstanden ist, realistisch bleiben“, erklärt der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dr. Dirk Spelmeyer, Dr. Volker Schrage und Thomas Müller.

Umsichtig und geduldig bleiben

Spelmeyer, Schrage und Müller appellieren zudem an die Bürger, umsichtig und geduldig zu bleiben. „Ärzte, medizinisches Fachpersonal, die Pflegeheime, die Verwaltungsmitarbeiter und alle weiteren Beteiligten: Wir alle tun unser Bestes, um einen reibungslosen und vor allem schnellen Ablauf der Impfungen zu ermöglichen. Wir alle müssen aber auch jeden Tag mit neuen Informationen und Entwicklungen umgehen, sie einsortieren und unser Handeln anpassen. Es stellen sich viele Fragen, aber nicht zu jeder Frage gibt es schon Antworten. Wann jemand einen Termin bekommt, wann die weiteren priorisierten Personengruppen dran sind, welcher Impfstoff verimpft wird – all diese Fragen hängen in erster Linie von einem Faktor ab: Der Impfstoffverfügbarkeit. Wir sind zuversichtlich, dass uns in den nächsten Wochen zunehmend mehr Impfdosen zur Verfügung stehen werden, sodass auch immer mehr Menschen geimpft werden können.“

Wer sich gegen das Coronavirus in einem Impfzentrum impfen lassen möchte, muss folgende Vorgehensweise und Hinweise beachten:

Terminvereinbarung:

Wer geimpft werden möchte, muss impfberechtigt sein. In der ersten Phase sind dies Personen, die 80 Jahre oder älter sind.

Eine Impfung ist nur mit Termin möglich.

Die Terminvergabe erfolgt in Westfalen-Lippe ab 25. Januar zum einen online unter www.116117.de. Darüber hinaus werden Termine auch unter den kostenfreien Telefonnummern 116 117 und ausschließlich in Westfalen-Lippe auch unter 0800 116 117 02 (täglich von 8 bis 22 Uhr) vergeben.

Halten Sie am besten Stift und Papier bereit, um den Termin und ggfs. weitere Informationen zu notieren. Die Terminvereinbarung können auch Angehörige oder Vertrauenspersonen übernehmen. Um einen vollständigen Impfschutz zu gewährleisten, wird neben dem Termin für die Erstimpfung auch ein weiterer Termin für die zweite Schutzimpfung vereinbart.

Wichtig: Zu Beginn kann es aufgrund der großen Nachfrage zu längeren Wartezeiten am Telefon kommen. Bitte haben Sie Geduld.

Die Kapazitäten der Impfzentren werden der äußerst dynamischen Entwicklung bei der Impfstoffzulassung und –produktion angepasst und nach und nach ausgeweitet – abhängig vor allem von den zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen.

Im Impfzentrum:

In Westfalen-Lippe gibt es 27 Impfzentren, eins in jedem Kreis bzw. kreisfreien Stadt. Die genauen Standorte finden Bürger unter www.corona-kvwl.de

Im Impfzentrum wird zunächst die Impfberechtigung überprüft. Dies erfolgt bei den Senioren mittels Personalausweis. Neben dem Ausweis sollten Bürger auch ihre elektronische Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) und ihren Impfpass mitbringen. Außerdem sollten sie unbedingt einen Mund-Nasen-Schutz tragen, denn auch im Impfzentrum gelten die allgemeinen Hygienevorschriften während der Corona-Pandemie.

Bevor es mit der Impfung losgeht, erhalten die Impflinge die Möglichkeit, sich noch einmal ausführlich über die Impfung zu informieren und sich von einem Arzt beraten zu lassen.

Die Impfung wird dann von einem Arzt oder medizinisch geschultem Personal durchgeführt. Anschließend können die Bürger noch ca. 30 Minuten zur Nachbeobachtung im Impfzentrum verbleiben. Die Impfung wird in den Impfpass eingetragen, sollte dieser nicht vorhanden sein, erhalten die Bürger eine Impfbescheinigung.

Die zweite Schutzimpfung erfolgt nach ca. drei Wochen und ist notwendig, damit der Impfstoff seine volle Wirksamkeit erhält. Die zweite Impfung findet ebenfalls im Impfzentrum statt und läuft genau wie die erste Impfung ab.

Ausführliche Informationen zu allen Themen rund um das Coronavirus, auch zur Schutzimpfung, finden Interessierte unter www.corona-kvwl.de – vp

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