260.000 Euro stehen zur Verfügung / Anträge können kurzfristig gestellt werden
Schnelle und unkomplizierte Hilfe, damit die Tafeln ihre Lebensmittelausgabe neu organisieren und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter sowie der Kunden gewährleisten können.
Das Corona-Notfallpaket des Landes Nordrhein-Westfalen wird jetzt auch auf kleinere Initiativen ausgeweitet, die Lebensmittel an bedürftige Menschen verteilen, aber nicht im Landesverband der Tafeln zusammengeschlossen sind.
Für die zusätzlichen Kosten, die ihnen durch Corona entstanden sind, stehen aus dem Notfallpaket rund 260.000 Euro zur Verfügung. Etwa 135 Tafeln hatten seit dem Spätsommer Mittel aus dem Corona-Notfallpaket in Anspruch genommen.
„Mittlerweile haben uns auch Hilferufe kleinerer Initiativen erreicht, die Lebensmittel an bedürftige Menschen verteilen. Auch bei ihnen hat Corona teilweise zu erheblichen Einschränkungen geführt“, sagte Minister Laumann. „Wir wollen ihnen schnell und unkompliziert helfen, damit sie ihre Lebensmittelausgabe neu organisieren und die Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Kundinnen und Kunden gewährleisten können.“
Die Einrichtungen der Lebensmittelverteilung können mit den Landesmitteln beispielsweise Plexiglastrennwände, Masken, Desinfektionsmittel und Verpackungsmaterial für Lebensmittel finanzieren oder die Kosten für den zusätzlichen Organisationsaufwand (etwa für Bringedienste) abdecken. Pro Einrichtung können bis zu 5.000 Euro beantragt werden.
Die Antragsunterlagen für das Corona-Notfallpaket finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales: https://url.nrw/Notfallpaket-Lebensmittelverteiler-2020