StartGesundheitCovid-19Corona-Regeln bis zum 28. März 2021 verlängert

Corona-Regeln bis zum 28. März 2021 verlängert

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Zauberformel zur weiteren Lockerung des Lockdowns heißt: Inzidenzwert unter 50- Keine einheitliche Lösung für Schulen und Kitas

Sport in Gruppen bei einem Inzidenzwert unter 100 bis 50 ist mit 20 Kindern bis 14 Jahre im Außenbereich wieder möglich. Der Groß- und Einzelhandel bleibt grundsätzlich bis zum 28. März 2021 geschlossen.

NRW. Das mutierte Virus breitet sich immer weiter aus. Wir müssen lernen, mit dem neuen Virus zu leben“, so Ministerpräsident Armin Laschet.

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Bund und Länder haben heute Nacht beim Corona-Gipfel beschlossen:

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“): eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum
  • Museen, Galerien, zoologische/botanische Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung
  • Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
  • Außengastronomie mit einem Inzidenzwert von 35 bis 100 ist mit vorheriger Terminregelung ab dem 22. März möglich. Unter einem Inzidenzwert unter 35 ohne Terminregelung ebenfalls ab dem 22. März möglich.
  • Ab dem 8. März sind private Zusammenkünfte des eigenen Hausstandes mit einem weiteren Hausstand möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.
  • Alle Kinder können die Kita-Betreuung nutzen. Es bleibt zunächst bei einem in den Kitas um zehn gekürzten Betreuungsangebot sowie feste Gruppen. Präsenzunterricht in Grundschulen und für Abschlussklassen bleiben. Eine einheitliche Lösung für Schulen gibt es derzeit noch nicht.

In vielen Bereichen können die Länder bei niedrigen Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte erlauben. Es bleibt besonders wichtig, Kontakte zu vermeiden. Die aktuellen Regeln und Einschränkungen im Überblick.

Private Zusammenkünfte

Ab dem 8. März sind private Zusammenkünfte des eigenen Hausstandes mit einem weiteren Hausstand möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.

In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 können der eigene Hausstand mit zwei weiteren Haushalten mit zusammen maximal 10 Personen zusammentreffen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Hausstand.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten Werktag die alten Regeln wieder in Kraft. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit.

Bis dahin sind private Zusammenkünfte grundsätzlich nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Auch Kinder unter 14 Jahren zählen dazu. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. Dabei soll die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten werden.

Groß- und Einzelhandel

Der Groß- und Einzelhandel bleibt grundsätzlich bis zum 28. März 2021 geschlossen. Ausnahmen sind Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken und Drogerien, Babyfachmärkte, Sanitäts- und Reformhäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker. Bei größeren Geschäften gilt ab 800 Quadratmetern zusätzlich die Erlaubnis von einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.

Ebenfalls können Auto- und Fahrradwerkstätten öffnen sowie Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons. Zeitungen, Tierbedarf und Futtermittel dürfen weiter verkauft werden. Der Verkauf von non-food Produkten kann eingeschränkt werden.
Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie Fahrschulen können ab dem 8. März wieder öffnen.

Nund-Nasen-Schutz

In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften ist jeder verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen.

Ab dem 8. März ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit einem weiteren Hausstand möglich und auf maximal fünf Personen beschränkt. Weitere Öffnungsschritte sind bei weiter sinkenden Infektionszahlen möglich.
Bis zum 7. März ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit grundsätzlich nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Dabei soll die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten werden.

Weitere Öffnungsschritte im Einzelhandel

Weitere Öffnungsschritte im Einzelhandel können bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner durch die Länder erfolgen. Dabei soll vermieden werden, dass aus benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen länderübergreifende Reisen stattfinden, um den geöffneten Handel zu nutzen.

Körpernahe Dienstleistungsbetriebe

Ab dem 8. März können bisher geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe öffnen. Ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kundschaft ist dann notwendig, wenn bei der Dienstleistung – wie bei Kosmetik oder Rasur – nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Ein Testkonzept für das Personal wird ebenfalls vorausgesetzt.

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